An diesem Mittwoch (24) wurde im Plenum des Bundesgerichtshofs (STF) einstimmig über die Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren durch Militärhochschulen entschieden.
Das Plenum des STF lehnte die 2013 von der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegte Klage ab begründet seine Absicht mit dem Argument, dass alle vom Staat angebotenen Bildungsangebote kostenlos sein sollten Bürger.
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Die Minister waren sich jedoch darüber im Klaren, dass die Militärschule, obwohl sie öffentlich ist, nicht in der gleichen Weise von der Union finanziert wird wie Schulen im traditionellen öffentlichen System. Für die Kosten der Einrichtungen können monatliche Gebühren erhoben werden.
Der Generalanwalt der Union und das Heereskommando hatten sich bereits gegen die Maßnahme ausgesprochen und dabei auch darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall sei Mittel des Bildungsministeriums, die Militärhochschulen müssen sich mit Mitteln des Verteidigungsministeriums und monatlichen Gebühren selbst ernähren Studenten.