Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) hatte die Anforderung vorübergehend ausgesetzt Beweis für Leben um Ballungen zu vermeiden. Damit sich der Nachweis nicht um ein weiteres Jahr verschiebt, hat die Bundesregierung im Februar 2022 Änderungen am Verfahren vorgenommen.
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Der Lebensnachweis ist genau das, was der Name vermuten lässt, denn er gehört zu den jährlichen Pflichten von INSS-Rentnern und -Rentnern und garantiert, dass die Leistung nicht ausgesetzt wird. Vor der Pandemie musste der Versicherte einmal im Jahr zur Bankfiliale gehen, wo er die Leistung zur Durchführung des Glaubensbeweises erhielt.
Es war auch möglich, einen Hausbesuch zu beantragen, wenn die Person über 80 Jahre alt war oder eine eingeschränkte Mobilität hatte. Für Versicherungsnehmer mit Gesichtsbiometrie, die bei Denatran oder dem Obersten Wahlgericht registriert sind, war es erlaubt, den Lebensnachweis digital über die Anwendung „Meu INSS“ durchzuführen.
Am 2. Februar änderte sich jedoch die Funktionsweise des Lebensnachweises und diese Änderungen wurden in der Verordnung Nr. 1.408 im Amtsblatt (DOU) veröffentlicht. Seitdem obliegt es dem INSS, dafür zu sorgen, dass die versicherte Person noch am Leben ist.
Somit hat das INSS nun Zugriff auf Daten wie Wahlstimmen, Registrierung von Warentransfers, Konsultationen und Impfungen über das SUS und Erneuerung von Dokumenten. Dadurch kann durch einen Datenabgleich nachgewiesen werden, ob die versicherte Person tatsächlich lebt.
Können Bewegungen in den 10 Monaten nach dem Geburtstag des Versicherten jedoch nicht festgestellt werden, muss er sich unter Umständen an die Bank wenden, um einen Lebensnachweis zu erhalten. Darüber hinaus plant das INSS, auch eine Lösung zum Nachweis digitaler Lebensbeweise zu schaffen, bei der Fotos von der versicherten Person verschickt werden sollen, teilte das INSS mit. Eine solche Anwendung wird ab 2023 funktionsfähig sein.