An diesem Montag (21) veröffentlichte das städtische Gesundheitsamt die Verordnung Nr. 025/2022/SMS, um die Richtlinien dazu zu regeln Treffen Sie Vorkehrungen und Verhaltensweisen hinsichtlich der Anzahl der Arbeitnehmer in ihren Unternehmen in der Zeit von Covid-19 im Hinblick auf die Rückkehr persönlicher Aktivitäten.
Laut städtischer Gesundheitsministerin Suellen Alliend gelten diese Anforderungen für formelle oder informelle Arbeitnehmer, Selbstständige und andere Arbeitnehmer, die im öffentlichen Bereich tätig sind und Privatgelände.
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Angesichts dieser Situation empfiehlt die Verordnung, mehr als einmal Covid-19-Tests durchzuführen, damit der Arbeitnehmer zu 100 % fit und ohne Symptome in das Unternehmen zurückkehrt. Somit ist es nicht erforderlich, die Isolation Tage vor der persönlichen Rückkehr einzuhalten. Wenn der Arbeitnehmer Symptome aufweist, muss er unter ärztlicher Beobachtung stehen und sich erholen.
Um nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Eigentümer des Unternehmens ein sicherer Ort zu werden, verlangt die Verordnung dies Aufrechterhaltung der Konservierungsmittel in der Praxis, insbesondere für diejenigen, die als „Risikogruppe“ eingestuft werden.
Diese Praxis kann über das Regionale Referenzzentrum für Arbeitsmedizin (CEREST) kombiniert werden Epidemiologische Überwachung des SMS und auch die Sanitärüberwachung, die Inspektionen durchführen wird Routine.
Es wird von größter Bedeutung sein, dass in den Dokumenten nicht nur die Lieferung individueller Schutzmaterialien vermerkt wird für diejenigen, die zur Risikogruppe gehören, aber auch für alle Arten von Arbeitnehmern, so das Ministerium für Gesundheit.
Der Zweck des Schutzplans besteht darin, die Menschen dazu zu bringen, die neuen Anforderungen zu befolgen und zu respektieren, jedoch auf eine flexiblere Art und Weise, um die Exposition gegenüber dem Virus zu mildern und zu kontrollieren. Derzeit gibt es neue Möglichkeiten, sich vor Covid-19 zu schützen, ohne der Arbeit fernbleiben zu müssen, wie zum Beispiel das Homeoffice, den Wechsel des Arbeitsortes und die Festlegung von Urlaub durch den Arbeitgeber.
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