Nach der geltenden Gesetzgebung ist es möglich, Sozialversicherungsleistungen zu akkumulieren. Dazu ist es jedoch erforderlich, die Höhe der Leistungen zu kennen. Zweifel entstehen vor allem aufgrund der Sozialversicherungsreform, die mehrere Aspekte des Gesetzes verändert hat, darunter die Möglichkeiten, Mittel aus dem Nationalen Institut für Soziale Sicherheit zu akkumulieren (INSS).
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Mit dem Aufkommen von Reform der sozialen Sicherheit Im Jahr 2019 wurden die meisten Regeln zur Bestimmung der Ressourcen für einige Versicherungsnehmer geändert, allerdings waren nicht alle von der Gesetzesänderung betroffen. Dies gilt für diejenigen, die bereits vor Inkrafttreten der Reform am 12. November 2019 über den erworbenen Anspruch verfügten.
Nach geltendem Recht ist es weiterhin möglich, gleichzeitig in Rente zu gehen und mehr als eine Leistung zu beziehen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer die beiden Regelungen des Instituts einhält:
Beamte werden dem RPPS unterstellt, während Fachkräfte aus dem Privatsektor dem RGPS unterstellt werden. Je nach ausgeübtem Beruf besteht die Möglichkeit, Renten zu akkumulieren. Dieses Recht haben beispielsweise Lehrer, Sicherheitskräfte und Angehörige der Gesundheitsberufe, da sie an mehr als einem Ort berufliche Verbindungen haben.
Je nach Situation ist es möglich, bis zu drei gleichzeitige Pensionierungen zu erhalten, jedoch nur, wenn die Der Fachmann gerät in die Situation, dass sich das allgemeine Regime und das staatliche und föderale Regime oder so etwas ansammeln so was.
Dies ist möglich, weil die beiden Systeme zwar öffentlich sind, die Vorteile des RPPS jedoch in der Verantwortung der Gemeinden, Staaten und der Regierung liegen. Bundesregierung, aber die des RGPS werden direkt vom INSS bezahlt.
Darüber hinaus unterliegen RPPS-Fachleute den Richtlinien für verschiedene Kategorien von Beamten und verfügen über spezifische Regelungen für die Gewährung von Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Militär der Fall.
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