Der PIS/Pasep-Gehaltsbonus wird ab dem 8. Februar ausgezahlt und kommt allen Arbeitnehmern zugute, die bis zum 31. März Anspruch darauf haben. Informieren Sie sich jedoch darüber, wie Sie alle Informationen zur Leistung prüfen und prüfen können, ob Sie Anspruch auf den Bezug haben. Lesen Sie weiter und probieren Sie es aus So prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf PIS/Pasep haben!
Um Arbeitnehmern das Leben angesichts der Dokumentenbürokratie zu erleichtern, hat die Bundesregierung im September 2019 die digitale Arbeits- und Sozialversicherungskarte zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme war aufgrund der Umsetzung des Gesetzes 13.874/2019 möglich.
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Durch diese neue Maßnahme haben Bürger nun einen einfacheren Zugang und eine bessere Kontrolle über ihre Informationen, unabhängig davon, ob sie alt oder aktuell sind. Auf diese Weise ist es jederzeit möglich, die digitale Version des Dokuments über das Mobiltelefon zu überprüfen. Laden Sie einfach die Anwendung herunter und geben Sie den CPF ein.
Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf die PIS/Pasep-Gehaltszulage haben, müssen Sie die CTPS-Anwendung auf Ihr Smartphone herunterladen oder aktualisieren. Sobald dies erledigt ist, befolgen Sie einfach die unten beschriebenen Schritte:
Auf diese Weise können Sie nicht nur feststellen, ob Sie Anspruch auf die Leistung haben, sondern auch die Höhe und das Datum der Auszahlung der Leistung überprüfen. Bezüglich des erhaltenen Betrags und der Bestellung sind diese Fragen nach dem Leistungskalender geordnet.
Der jedem Begünstigten zur Verfügung gestellte Betrag hängt von den Monaten ab, in denen er im Jahr 2020 einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen ist. Dies ist das Basisjahr der Zulage, die ab Februar freigegeben wird.
Der Bürger, der während aller 12 Monate eines Jahres mit einem formellen Vertrag gearbeitet hat, erhält den Höchstbetrag, der einem Mindestlohn (1.212 R$) entspricht. Die anderen Raten werden proportional zu dieser Obergrenze sein, d. h. für jeden Arbeitsmonat werden 101 R$ freigegeben.