Mangel ist etwas, das jeden beunruhigt, der kurz vor dem Ruhestand steht, nicht wahr? Denn diese Voraussetzung ist ein sehr relevanter Faktor für den Hauptnutzen des INSS. Es ist jedoch möglich, auf einige zurückzugreifen, bei denen dieser Zeitraum nicht erforderlich ist. Also seht Für welche INSS-Leistungen ist keine Kulanzfrist erforderlich.
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Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen Karenzzeit und Beitragszeit klarzustellen. Die erste ist die Mindestzeit, die Sie benötigen, um Anspruch auf einen bestimmten Anspruch zu haben, und sie kann je nach Leistung unterschiedlich sein. Der zweite ist der Zeitraum, in dem die Person als Versicherte Beiträge an das INSS geleistet hat.
Daher ist es möglich, den Mangel nur als Bedingung oder Voraussetzung für den Erhalt von etwas zu verstehen spezifische Leistungen wie Krankengeld, Invaliditätsrente, Mutterschaftsgeld usw Hilfshaft.
Tatsächlich hat die Gnadenfrist auch die Aufgabe, Menschen daran zu hindern, dem INSS beizutreten, nur um das zu tun Sie können keine dieser Vorteile erhalten, die letztendlich anderen Versicherungsnehmern schaden könnten, sei es obligatorisch oder Optional.
Die meisten INSS-Leistungen zur Deckung von Krankheiten wie Tuberkulose, Blindheit, irreversibler Lähmung und Parkinson-Krankheit sind von der Schonfrist ausgenommen.
Darüber hinaus setzen andere Sozialversicherungsleistungen, wie etwa die Invaliditätsrente oder das Mutterschaftsgeld, lediglich voraus, dass die Person arbeitet oder an einer schweren Krankheit leidet. Das heißt, es ist notwendig, durch Registrierung bei der Sozialversicherung versichert zu sein.
Dies ist auf drei Arten möglich: aktiver Beitrag zum INSS selbst, Aufenthalt in einer Schonfrist (dieser Zeitraum). in dem Sie keine Beiträge mehr zum INSS leisten, aber weiterhin versichert sind) und eine andere Sozialversicherungsleistung beziehen.
Schließlich ist es auch wichtig zu verstehen, dass einige Zeiträume nicht auf die Schonfrist angerechnet werden, beispielsweise eine Kündigungsfrist oder eine Zeit beim Militär, ob obligatorisch oder freiwillig.