Die Invaliditätsrente ist eine der wichtigsten Leistungen des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS). Heutzutage handelt es sich bei der sogenannten Permanent Disability Allowance, wie der Name schon sagt, um eine Rente, die denjenigen gewährt wird, die nicht mehr arbeiten können und dauerhaft erwerbsunfähig sind. Daher gibt es einige gesundheitliche Bedingungen, die diesen Ruhestand garantieren. Schauen Sie sich unten an, was sie sind.
Weiterlesen: Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?
Mehr sehen
Astrologie und Genie: DAS sind die 4 brillantesten Zeichen von…
iPhones, die keinen Erfolg hatten: 5 von der Öffentlichkeit abgelehnte Markteinführungen!
Das Merkmal der Invaliditätsrente ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um eine Zusatzleistung handelt, die Arbeitnehmern gewährt wird, die ihren Pflichten nicht oder nicht mehr nachkommen können. Bitte beachten Sie, dass diese Behinderung durch ein spezifisches medizinisches Gutachten des INSS beurteilt und bestätigt werden muss.
Allerdings ist die Invaliditätsrente nicht dasselbe wie das Krankengeld, da Letzteres vorübergehender Natur ist und der Arbeitnehmer möglicherweise wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, ohne diesen Anspruch zu haben. Bei der Invaliditätsrente handelt es sich hingegen um eine Sozialversicherungsleistung, die Arbeitnehmern gewährt wird, die ihren Arbeitsaufgaben dauerhaft nicht mehr nachkommen können oder können.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nicht nur die Krankheit des Versicherten ist, die eine Invaliditätsrente garantiert, da es für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlich ist, dass der Versicherte als behindert gilt. Es ist jedoch nicht jede Krankheit, die den Anspruch auf eine Invaliditätsrente garantiert.
Auf diese Weise muss der Versicherte dauerhaft an der Ausübung seines Berufs gehindert werden, solange die Behinderung dieses Arbeitnehmers ihn an der Ausübung einer anderen Tätigkeit hindert.
Daher ist es wichtig, dass die Person alle folgenden Voraussetzungen erfüllt, um den Anspruch auf diese Rente zu gewährleisten, nämlich:
Obwohl es keine endgültige Liste von Krankheiten gibt, die für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Frage kommen, Die Gesetzgebung legt eine Liste von Krankheiten fest, für deren Erlangung keine Dienstzeit erforderlich ist Nutzen.
Wenn der Versicherte von einer dieser Krankheiten betroffen ist, muss er zunächst für mindestens 12 Monate keine Beiträge zum INSS leisten, um die Invaliditätsrente zu erhalten. Diese Krankheiten sind: