In einigen Berufen muss sich der Arbeitnehmer zum Wohle anderer Menschen in der Gesellschaft einer Reihe von Gefahren aussetzen. Zum Beispiel diejenigen, deren Arbeit Risiken für ihre physische und psychische Integrität mit sich bringt, sowie diejenigen, die mit giftigen Produkten umgehen müssen.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen „Sonderruhestand“ zu beantragen, indem man als Vergeltung eine Gruppe von Fachkräften bildet, die früher als die anderen in den Ruhestand gehen. Sehen Sie hier, um welche Jobs es sich handelt.
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Wie Sie sich vorstellen können, gehören zu dieser Gruppe auch Arbeitnehmer, die sich mit der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz menschlichen Lebens befassen. Allerdings gibt es viele andere Berufe, die unter die besonderen Ruhestandsregelungen fallen, was aber vielleicht nicht die offensichtlichsten Vermutungen sind. Dabei werden sie in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko unterteilt.
Brecher, Gesteinslader, Bagger, Brüter, Bergmann unter Tage, Bediener eines Untertage-Gesteinsbrechers und Höhlengesteinsbohrer.
Weißer Phosphorextraktor, Quecksilberextraktor, Farbenhersteller, Bleischmelzer, Bleiwalze, Bleimodellierer, Arbeiter in Tunneln oder überfluteten Galeeren, ständige Arbeiter an unterirdischen Standorten, Sprengstofflader und verantwortliche Person Feuer.
Flughafenpersonal, Pflegeassistent, Reinigungsassistent, allgemeiner Serviceassistent (der unter ungesunden Bedingungen arbeitet), Feuerwehrmann, Chirurg, grafischer Buchhalter, Zahnarzt, Elektriker (über 250 Volt), Krankenschwestern, Chemie- und Metallurgieingenieure, Taucher, Stauer, Heizer, Drucker, Journalist, Arzt, Taucher, Bergleute, LKW-Fahrer Busse, Radioaktivitäts- oder Chemielabortechniker, Arbeiter in der Ölförderung, Fahrer im Stadt- und Straßenverkehr, Fahrer großer Traktoren, Kesselbediener, Röntgenbediener, Fischer, Lehrer, Rezeptionist oder Telefonist, Stripper, Färber, Dreher, Bauarbeiter im Großen und Ganzen Werke und bewaffnete Wachen.
Das Mindestalter für den Bezug dieser Rentenart richtet sich auch nach dem Kriterium des Risikogrades. Für Berufe mit geringem Risiko ist daher eine Tätigkeit von 25 Jahren und ein Alter von über 60 Jahren erforderlich. Berufe mit mittlerem Risiko erfordern eine Tätigkeit von 20 Jahren und ein Alter von über 58 Jahren. Schließlich müssen Hochrisikofachkräfte 15 Jahre lang tätig sein und über 55 Jahre alt sein.