Die Hinterbliebenen eines Versicherten der Nationalen Sozialversicherungsanstalt (INSS) haben nach dessen Tod Anspruch auf die Sterberente. Ziel dieser Leistung ist es, den Unterhalt der Familienangehörigen des verstorbenen Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es immer noch viele Zweifel an dem Thema. Lesen Sie also weiter und denken Sie darüber nach, unten die wichtigsten!
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Gemäß Artikel 16 des Gesetzes über Sozialversicherungspläne und -leistungen (Gesetz 8.213/91) können die folgenden Gruppen als Angehörige der versicherten Person gelten:
Zunächst müssen die Angehörigen des Verstorbenen, der versichert war, auf die Website inss.gov.br zugreifen. Melden Sie sich anschließend im Portal an, suchen Sie im Hauptmenü nach „Pensão“ und klicken Sie dann auf „Pensão por Morte Urbana“ oder „Pensão por Morte Rural“.
Kurz darauf werden Sie vom Seitensystem aufgefordert, Ihre Registrierungsdaten zu aktualisieren. Führen Sie also die Aktion aus und klicken Sie auf „Weiter“. Das System informiert Sie nun über einige Begriffe und Normen. Klicken Sie nach dem vollständigen Lesen auf „Weiter“.
Am Ende muss der Angehörige der versicherten Person seine Kontaktdaten bestätigen, alle Angaben ausfüllen und die von der Stelle zur Beurteilung des Falles geforderten Unterlagen beifügen.
Die Berechnung, wie viel die Familienangehörigen der versicherten Person für die Sterberente erhalten, basiert auf dem Betrag, den der Steuerpflichtige im Ruhestand oder im Leben erhalten hat. Daher berücksichtigt die Sozialversicherung alle vom Inhaber geleisteten Beiträge und wendet folgende Regeln an: