Der PIS/Pasep-Bonus für die im Jahr 2019 geleisteten Arbeitsmonate wurde im vergangenen Jahr veröffentlicht. Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit haben jedoch fast 320 Millionen Arbeitnehmer ihre Leistungen nicht rechtzeitig bezogen. Daher können diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, den Betrag im Jahr 2022 erhalten. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Arbeitnehmer Anspruch auf den PIS/Pasep-Austritt 2019 haben.
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Nach offiziellen Angaben stehen derzeit Ressourcen in Höhe von insgesamt 208 Millionen R$ zur Verfügung. Der Betrag, den jeder Mitarbeiter erhält, richtet sich nach der Anzahl der im Jahr 2019 mit einem formellen Vertrag geleisteten Arbeitsmonate sowie nach um den Mindestlohn, der im Jahr der Freigabe der Zulage gilt, der in diesem Fall 1.100 R$ beträgt, unter Berücksichtigung des nationalen Mindestlohns in 2021.
Um Anspruch auf die Zulage zu haben, muss der Leistungsempfänger seit mindestens fünf Jahren im PIS/Pasep registriert sein und seine Daten von seinem Arbeitgeber an das RAIS (Annual List of Personal Information) übermittelt werden. Darüber hinaus muss ein weiterer Faktor berücksichtigt werden, um den Wert der Leistung zu gewährleisten im Jahr 2019 offiziell mindestens 30 Tage gearbeitet haben, mit einer Vergütung von bis zu zwei Gehältern Minima.
Um den PIS/Pasep-Basisjahresbonus 2019 einzulösen, ist ein formeller Ausstellungsantrag erforderlich. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: virtuell per E-Mail: [email protected], unter wobei Sie die Buchstaben „uf“ durch die Abkürzung Ihres Bundeslandes ersetzen sollten – zum Beispiel [email protected]; oder persönlich, wenden Sie sich also einfach an die Abteilungen des Arbeitsministeriums in Ihrem Bundesstaat. So können Sie den besten Weg wählen, um auf den Wert der PIS/Pasep-Leistung für das Jahr 2019 zuzugreifen.