Wie üblich werden am Ende eines jeden Jahres die Werte der Altersversorgung sowie der Renten und Mindestlöhne neu angepasst. Denn mit den wirtschaftlichen Auswirkungen schwankender Preise und den Lebenshaltungskosten im Allgemeinen wird eine Anpassung vorgenommen, damit eine Vereinbarkeit gewährleistet ist.
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Auf diese Weise kam es neben dem Mindestlohn auch zu einem leichten Anstieg der Renten und Renten, was dem Anstieg der Inflation im Jahr 2021 entspricht. Hierzu wird der Nationale Verbraucherpreisindex (INPC) verwendet, um genau die Inflationsentwicklung im Land zu messen.
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Wie bereits erwähnt, basiert die Anpassung auf dem prozentualen Anstieg der aktuellen Inflation für jedes Jahr. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird die Anpassung der Rentenwerte somit 10,18 % betragen, dem vom INPC angegebenen Inflationsprozentsatz.
Ebenso wurde der Wert des Mindestlohns korrigiert, der von 1.100 R$ auf 1.212 BRL in diesem Jahr, mit einer leichten Rundung der Prozentsätze.
Was den Mindestlohn betrifft, ist zu bedenken, dass sich nicht alle Bundesstaaten an den von der Bundesregierung vorgegebenen Mindestlohn halten. Die Bundesstaaten São Paulo, Paraná, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul und Santa Catarina haben beispielsweise ihre eigene Gehaltsuntergrenze eingeführt. In diesen Fällen wird der Mindestlohn höher sein als der in der nationalen Untergrenze festgelegte.
Um diese Frage zu beantworten, muss man verstehen, dass Ruhestand und Renten ebenfalls vom Wert des Mindestlohns abhängen. Ebenso werden die Anpassungen des Mindestlohns auch auf die Höhe der INSS-Leistungen angewendet.
Damit erhalten Rentner, die die Leistung von 1.100 R$, dem früheren Mindestlohn, erhielten, nun 1.212 R$. Das Gleiche gilt für diejenigen, die den Benefit of Continued Provision (BPC) erhalten, ebenfalls basierend auf dem Prozentsatz des INPC.
Bedenken Sie, dass für Rentner, die Leistungen über dem Mindestlohn erhalten, einfach derselbe Prozentsatz von 10,18 % auf den Vorjahreswert angewendet werden muss.
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