Wussten Sie, dass Sie die Bearbeitung von INSS-Anfragen selbst überwachen können? Das ist richtig, denn es gibt offizielle Sozialversicherungskanäle, die es jedem Bürger ermöglichen, den Status seiner Anträge zu überprüfen. Auf diese Weise ist es möglich, sich unter anderem über Ruhestand, Sterbegeld, Mutterschaftsgehalt, Continued Provision Benefit (BPC) zu informieren, und das alles nur mit Ihrer CPF-Nummer. Sehen Sie sich also die Tipps für an So konsultieren Sie den INSS-Vorteil.
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Nur wenige wissen es, aber es gibt ein INSS-Callcenter, das gezielt Informationen zu Sozialversicherungsanträgen bereitstellt. So kann jeder, der in der Zeit von Montag bis Samstag von 7:00 bis 22:00 Uhr die Nummer 135 anruft, Updates erhalten.
Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, wie dieser Zusammenhang funktioniert und welche Bedeutung die genannten Begriffe haben. Beispielsweise sind Anrufe zur Telefonzentrale vom Festnetz aus kostenlos, für Anrufe von Mobiltelefonen fallen jedoch Ortsgesprächsgebühren an. Darüber hinaus ist es notwendig, das CPF zu informieren, wenn eine Anfrage vorliegt. Bewahren Sie es daher in der Nähe auf, falls Sie die Speichernummer nicht kennen.
Achten Sie abschließend auf die Vokabeln, die Sie beim Telefonieren hören werden. Wenn Sie hören, dass Ihre Anwendung aktiviert wurde, bedeutet das, dass sie vom INSS analysiert wird. Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass die Anfrage „genehmigt“ wurde, bedeutet dies, dass sie genehmigt wurde und Sie sie erhalten. „Abgelehnt“ hingegen ist die Bezeichnung für abgelehnte Anfragen.
Neben der Telefonzentrale können Sie die Nachverfolgung auch ganz bequem über die Anwendung „Meu INSS“ durchführen. Denn die App dient gerade der Auskunftserteilung zu den unterschiedlichsten Anträgen auf Sozialversicherungsleistungen.
Darüber hinaus ist die App kostenlos und sowohl für Android- als auch für iOS-Telefone verfügbar. Um darauf zuzugreifen, müssen Sie ein Login herunterladen und eingeben. Dabei handelt es sich um Ihren CPF und das im Gov.br-Konto registrierte Passwort. Aber keine Sorge, eine Registrierung im Portal der Bundesregierung ist auch gleich möglich, sofern Sie noch keins haben.