Eine vom derzeitigen Präsidenten Jair Bolsonaro genehmigte vorläufige Maßnahme gewährt den Begünstigten die Genehmigung für das sogenannte Lohndarlehen Hilfe für Brasilien. Nun geht es darum, die Regulierung dieses Vorschlags durch das Ministerium für Staatsbürgerschaft abzuwarten. Es bleibt jedoch die Frage, wie hoch der Mindestbetrag wäre, der dafür zur Verfügung gestellt werden müsste Lohndarlehen?
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Was den heute üblichen Lohnkredit betrifft, so hat jede zuständige Bank bzw. jedes zuständige Finanzinstitut einen Mindestbetrag festgelegt, der abgeschlossen werden kann. Grundsätzlich liegt dieser Wert bei etwa 500,00 R$, nicht mehr. Im Fall von Auxílio Brasil gibt es einen gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, den wir als Gehaltsdarlehensobergrenze bezeichnen.
Der als Obergrenze festgelegte Betrag liegt somit bei etwa 40 % des monatlichen Betrags, den die Begünstigten der Brasilienhilfe erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich bei dem in Betracht gezogenen Betrag um den alten Betrag von 400,00 R$ und nicht um den aktuellen Wert von 600,00 R$, der im Dezember dieses Jahres ausläuft. Aus diesem Grund liegt der Höchstbetrag des Lohndarlehens, der denjenigen zur Verfügung steht, die die Brasilien-Hilfe erhalten, bei höchstens etwa 160,00 R$.
Um das Thema abzuschließen: In Bezug auf den Zinssatz legt das Gesetz keine Obergrenze für die Einziehung durch jede der Banken fest, die an diesem Portfolio beteiligt sind. Daher ist es den Institutionen möglich, den Wert nach ihren Wünschen festzulegen. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt direkt mit den Abschlägen auf die Leistungsraten. Aus diesem Grund ist es notwendig, vor der Einstellung gut zu prüfen, ob es sich lohnt, einen Teil des Kreditbetrags zu binden.
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