Einzelne Kleinstunternehmer (MEIs), die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, müssen sich möglicherweise keine Sorgen machen. Das liegt daran, dass das Bundesfinanzamt den letzten Termin für die Abgabe seiner vereinfachten Jahreserklärung für MEI (DASN Simei) für das Kalenderjahr 2021 auf den 30. Juni verlängert hat.
Weiterlesen: Im Januar geborene Arbeitnehmer können nun die FGTS-Rate abheben
Mehr sehen
Bestätigt: Samsung produziert tatsächlich faltbare Bildschirme für…
China führt Experimente mit Zebrafischen auf der Raumstation durch…
Diese Dokumentation ist für jeden Inhaber eines bei Simples Nacional registrierten Unternehmens obligatorisch und nicht auf die Erklärung einer natürlichen Person bei der Einkommensteuer angewiesen. Daher ist es notwendig, beide Abrechnungen an das Bundesfinanzamt zu senden.
Wie die IR muss auch die MEI Daten zur Abrechnung ihres Kleinstunternehmens im letzten Jahr melden. Daher ist es auch im Falle eines CNPJ-Rückgangs erforderlich, die DASN Simei, auch bekannt als Annual Billing Declaration, einzureichen. Dabei muss der Kleinstunternehmer folgende Angaben machen:
Um auf das DASN Simei-Programm zuzugreifen, rufen Sie einfach das Simples Nacional Portal oder die MEI-App auf, die in allen virtuellen Geschäften verfügbar ist. Daher muss der Steuerzahler im Simples-Portal auf das Menü SIMEI – Dienste > Berechnung und Erklärung > DASN-SIMEI – Jährliche Erklärung für die MEI klicken. Schauen Sie sich die Schritt-für-Schritt-Anleitung unten an:
Es ist wichtig, auf die Frist für die Einreichung des DASN Simei zu achten. Denn wenn die Erklärung verspätet abgegeben wird, muss der Steuerzahler eine Geldstrafe von mindestens 50 R$ zahlen.