Die zusätzlichen 25 % werden Rentnern in besonderen Fällen garantiert. Ziel der Maßnahme ist es, den Bürgern einen Teil des täglichen Bedarfs zu subventionieren. Dabei handelt es sich um den berühmten „Hilfsbegleiter“, eine Leistung, die sich an Rentner richtet, die kontinuierlich Hilfe von Dritten benötigen. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr darüber, wie Begleithilfe funktioniert.
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Diese Hilfe kann sich auf Lebensmittel, Transport und sogar Gesundheitsversorgung beziehen. Mit dem Plus sollen also die Kosten gedeckt werden, die dem Rentner durch die Einstellung einer Hilfskraft oder einer Krankenschwester entstehen.
Sehen Sie sich die erforderlichen Anforderungen an.
Erstens besteht die Hauptvoraussetzung, die zusätzlich zu den oben genannten erfüllt werden muss, darin, ein Bürger zu sein, der aufgrund einer Behinderung in den Ruhestand getreten ist. Dies weist darauf hin, dass jederzeit Nachsorge erforderlich ist. Daher muss der Rentner seine Einschränkungen gegenüber dem INSS nachweisen.
Darüber hinaus ist für den Bezug dieser Leistung keine Mindestbeitragszeit erforderlich, es reicht aus, dass der Rentner als Invalide gemeldet ist.
Bedenken Sie, dass Menschen, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, Menschen sind, die dauerhaft nicht in der Lage sind, körperlich oder geistig zu arbeiten.
Daher gibt es keine spezifische Krankheit. Im Gegenteil: Das INSS verfügt über eine Liste von Bedingungen, die Rentnern eine Zuzahlung von 25 % garantieren.
Zu den Erkrankungen zählen völlige Blindheit, der Verlust von Gliedmaßen, die Unfähigkeit, alltägliche Aktivitäten auszuführen, sowie Krankheiten, die eine ununterbrochene Bettruhe erfordern.
Die gesamte Liste finden Sie auf der INSS-Website. Prüfen Sie, ob Ihre Erkrankung dort aufgeführt ist und ob die Möglichkeit besteht, die Leistung zu erhalten.
Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, sollten Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, dass für den Erhalt dieser zusätzlichen 25 % einige Verfahren erforderlich sind.
Zunächst ist es notwendig, den Antrag in „Mein INSS“ auszufüllen. Dort müssen Sie medizinische Dokumente vorlegen, die Ihre Situation belegen.
Zu diesen Dokumenten können ärztliche Atteste, Berichte und Rezepte gehören. Je mehr Dokumente eingereicht werden, desto besser für die Analyse.
Anschließend wird der Patient einer ärztlichen Untersuchung unterzogen, um festzustellen, ob eine Nachsorge erforderlich ist oder nicht.
Abschließend wird in der Bescheinigung bescheinigt, dass der Arbeitgeber freigestellt ist, der Zuschuss von 25 % auf den Rentenbetrag.
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