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Überprüfen Sie Ihren Wahlstatus online, um regelmäßig zu bleiben

Zu wissen, ob Ihre Wahlsituation ordnungsgemäß ist, ist ein sehr wichtiges Verfahren und kann über die Website des Superior Electoral Court (TSE) erfolgen. Diese Abfrage ist mit wenigen Klicks erledigt und erfordert lediglich die Titelnummer oder den CPF der Person.

Die Frist zur Regularisierung des Dokuments läuft bis heute (04), sodass Zeit für die Abstimmung bei den diesjährigen Wahlen bleibt, wobei der erste Wahlgang für den 2. Oktober geplant ist. Schauen Sie sich weitere Informationen an!

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Finden Sie heraus, ob Ihre Wählerregistrierung legalisiert ist

Um Ihre Wahlsituation zu überprüfen und herauszufinden, ob Ihre Wählerregistrierung in Ordnung ist, befolgen Sie die folgenden Schritte und bleiben Sie über Ihre Verpflichtungen auf dem Laufenden.

  • Öffnen Sie zunächst die TSE-Website (tse.jus.br) und klicken Sie auf die Option „Wähler und Wahlen“ (im oberen Menü des Bildschirms);
  • Klicken Sie dann auf „Wähler-ID“;
  • Klicken Sie auf die Option „So regulieren Sie Ihren Titel“;
  • Wählen Sie dann die Stelle aus, an der „Klicken Sie hier, um Ihren Wahlstatus zu überprüfen“ steht.
  • Geben Sie also Ihre Wählerregistrierungsnummer oder Ihren CPF ein und klicken Sie auf „Konsultieren“.
  • Und es ist geschafft!

Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie, wie Sie Ihren Wählertitel erhalten

Die Ausstellung der Wählerregistrierungskarte ist sehr einfach und nicht nur kostenlos, sondern wird Ihnen auch pünktlich zu Ihrem Termin zugestellt. Reichen Sie in diesem Fall einfach die folgenden Unterlagen bei einem Wählerstandsamt in Ihrer Gemeinde ein.

  • Aktueller und originaler Wohnsitznachweis;
  • Personalausweis oder Arbeitskarte, Geburts- oder Heiratsurkunde (Führerschein oder Reisepass werden nicht akzeptiert);
  • Entlassungsbescheinigung aus dem Wehrdienst (für Männer über 18 Jahre).

Hinweis: Die Ausstellung der Wählerregistrierungskarte ist auch online möglich.

Wichtig zu wissen!

In Jahren, in denen Wahlen stattfinden, muss der Titel mindestens 151 Tage im Voraus beantragt werden, und in Jahren, in denen keine Wahlen stattfinden, kann das Dokument an jedem Tag des Jahres ausgefüllt werden.

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