An diesem Freitag, den 29., endet die Einschreibefrist für die restlichen ProUni-Stipendien. Diese Frist gilt für Studierende, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind. Für bereits eingeschriebene Studierende verlängert sich die Frist. Es läuft bis zum 30. April.
Das Edikt mit dem Zeitplan wurde letzten Montag, den 25., im Amtsblatt (DOU) veröffentlicht. Bewerbungen müssen ausschließlich online erfolgen. Interessenten sollten auf die Programmseite zugreifen. Darüber hinaus müssen sie die gleichen Anforderungen erfüllen wie vorausgewählte Studierende in regulären Ausschreibungen.
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ProUni bietet Voll- und Teilstipendien (50 %) an. Stipendien gelten für Grundstudiengänge an privaten Hochschulen. Die Integrale richten sich an Studierende mit einem Bruttofamilieneinkommen von bis zu 1,5 Mindestlöhnen.
Zu den Teilzuschüssen zählen Bewerber, die über ein Bruttofamilieneinkommen von bis zu drei Mindestlöhnen pro Person verfügen.
An dem Verfahren können teilnehmen:
Bei den verbleibenden Taschen handelt es sich um solche, die bei regulären Anrufen nicht gefüllt wurden. Im Gegensatz zum regulären Auswahlverfahren gibt es in dieser Phase keine Ausschreibungen oder täglichen Ausschlussfristen. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.
Mit Abschluss der Registrierung ist das Stipendium automatisch für den Kandidaten reserviert. Dadurch ist die Anspruchserwartung auf das Stipendium gesichert. Um den Beruf zu bestätigen, muss der Kandidat innerhalb von zwei Werktagen bei der Bildungseinrichtung erscheinen.
Wird der Beruf nicht bestätigt, steht das Stipendium für eine Neuanmeldung wieder im System zur Verfügung.