Das INSS leistet bereits die Anzahlung der ersten Rate des 13. Gehalts im Voraus durch den Bund. Dies bedeutet, dass die Begünstigten zusätzlich zu ihren Leistungen im Mai und Juni Zugriff auf den Jahresbonus haben.
Der INSS-Kalender beginnt am Ende eines Monats und endet in der ersten Woche des Folgemonats. Das heißt, die Zahlungen begannen am 25. Mai und werden bis zum 7. Juni fortgesetzt. Daher ist es wichtig, auf das genaue Datum Ihrer Zahlung zu achten.
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Zur Auszahlung: Die Versicherten sind aufgeteilt in diejenigen, die einen Mindestlohn beziehen, und diejenigen, die höhere Beträge beziehen. Überprüfen Sie anschließend einfach die letzte Ziffer der Vorteilsnummer (NB), um herauszufinden, wann Sie den lang erwarteten Bonus erhalten.
Wenn Sie Anspruch auf eine Rente, eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeitsrente, eine Sterbegeldrente, eine Gefängnisbeihilfe oder eine Unfallbeihilfe haben, wissen Sie, dass Sie Anspruch auf die zusätzliche Leistung haben.
Doch wer BPC oder andere Hilfsleistungen erhält, kann diesen lang ersehnten Vorteil nicht genießen. Die gute Nachricht ist, dass im Jahr 2023 mehr als 62,6 Milliarden R$ in die Freigabe dieses Bonus für mehr als 38 Millionen Versicherungsnehmer investiert werden.
Wenn Sie einen Mindestlohn beziehen, beachten Sie die folgenden Termine: Leistungsempfänger mit der Endung 1 erhalten den Lohn am 25. Mai und 26. Juni; Diejenigen, die mit der Nummer 2 enden, können am 26. Mai und 27. Juni aussteigen. Und so weiter, bis zum Ende der Zahlen.
Wenn Ihre endgültige Leistungsnummer 1 oder 6 ist, können Sie am 1. Juni und 3. Juli abheben. Wenn die Endung 2 oder 7 ist, schreiben Sie es auf: Sie können am 2. Juni und 4. Juli aussteigen.
Das Gleiche gilt für die Finals in 3 oder 8, wobei die Auszahlungen für den 5. Juni und 5. Juli geplant sind. Wenn Ihre Leistung mit den Nummern 4 oder 9 endet, planen Sie den Austritt am 6. Juni und 6. Juli. Wenn die endgültige Zahl schließlich 5 oder 0 ist, planen Sie die Abholung am 7. Juni und 7. Juli ein.