Ö Gehaltsuntergrenze für Lehrer wurde zurückgesetzt auf BRL 2.557,74, Stand 1. Januar 2019. Das Bildungsministerium kündigte die Neuanpassung von 4,17 % gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 11.738 vom 16. Juli 2008 an. Der Wert entspricht dem Anfangsgehalt von öffentlichen Lehrkräften in der Grundbildung mit weiterführender Bildung, normaler Modalität, 40 Stunden pro Woche.
Die Gehaltsuntergrenze wurde durch Gesetz Nr. 11.738 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Bundesverfassung in Artikel 60, Punkt III, Punkt „e“ des Gesetzes über die Übergangsverfassungsbestimmungen festgelegt. Demnach wird die nationale Gehaltsbasis für Berufstätige im öffentlichen Unterricht in der Grundbildung ab 2009 jährlich im Januar aktualisiert.
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Im einzigen Absatz des Artikels wird festgelegt, dass diese Aktualisierung unter Verwendung desselben Wachstumsprozentsatzes des minimalen jährlichen Werts berechnet wird pro Schüler (VAA), bezogen auf die ersten Jahre der städtischen Grundschulbildung, national definiert, gemäß Gesetz Nr. 11.494 vom 20. Juni, 2007.
In Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung spiegelt die Aktualisierung die Variation der VAA wider, die auf nationaler Ebene im Instandhaltungsfonds festgelegt ist Entwicklung der Grundbildung und Bewertung von Bildungsfachkräften (Fundeb) von 2018 im Vergleich zum Wert von 2017.
Auf diese Weise erfolgt die Berechnung unter Berücksichtigung der Abweichung zwischen der interministeriellen Verordnung MEC/MF Nr. 6 vom 26. Dezember und 2018, mit einem VAA von BRL 3.048,73, und Interministerielle Verordnung MEC/MF Nr. 08 vom 29. November 2017, mit einem VAA von BRL 2.926,56. Mit der Berechnung erreichte der MEC eine Abweichung von 4,17 %, die auf den Wert des National Professional Wage Floor (PSPN) des Vorjahres, in diesem Fall 2018, von 2.455,35 R$ angewendet werden sollte.
Die vorgeschlagene Methodik besteht darin, den VAA-Wachstumsprozentsatz unter Bezugnahme auf die beiden Geschäftsjahre unmittelbar vor dem Datum zu verwenden, an dem die Aktualisierung erfolgen soll. Die technische Mitteilung Nr. 36/2009 der Generalstaatsanwaltschaft ergänzte diese Vereinbarung.
Nach Angaben des MEC wird dieses Format zur Korrektur des Mindestlohns seit 2010 verwendet. Da es bisher keine ausdrücklichen Änderungen im Gesetz und auch in der Berechnungsmethode gegeben hat, wird davon ausgegangen, dass die Methodik zur Ermittlung des PSPN-Variationsprozentsatzes beibehalten wird. Die Informationen stammen vom Bildungsministerium.