Das Bildungsministerium (MEC) hat neue Kriterien für die Ausstellung und Registrierung neuer Abschlusszeugnisse hinzugefügt. Nach Angaben der Agência Brasil müssen bundesstaatliche Hochschuleinrichtungen alle registrierten Diplome im Amtsblatt melden. Darüber hinaus müssen öffentliche Universitäten und Hochschulen detaillierte Informationen zur Einsichtnahme auf ihren eigenen Websites bereithalten. Die Änderungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Nach Angaben des MEC zielen die neuen Maßnahmen darauf ab, das Betrugsrisiko zu verringern und für mehr Sicherheit in den internen Abläufen von Hochschuleinrichtungen zu sorgen. Die neuen Regeln müssen innerhalb einer Frist von 180 Tagen eingeführt werden.
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Zu den Änderungen gehört die Anforderung einer von den Hochschuleinrichtungen zu unterzeichnenden Verantwortungsbescheinigung sowie Fristen für die Ausstellung und Registrierung von Diplomen. Die Universitäten sind für die Annullierung von Diplomen verantwortlich, die als ungültig gelten, wenn sie Probleme bei den Ausstellungs- und Registrierungsverfahren feststellen. Auch dieses Verfahren wird von den Institutionen ordnungsgemäß bekannt gegeben.
Auf der Rückseite des Diploms muss der Ausweis des Trägers der Hochschule angebracht sein. Die Ausstellung und Registrierung des ersten Zeugnisexemplars, des Abschlusszeugnisses und des Studienabschlusszeugnisses bleiben weiterhin kostenfrei.