In den letzten zwei Jahren musste die Sozialversicherung aufgrund der Covid-19-Pandemie für die Änderung Ihrer 13. Gehaltsleistungen aufkommen. Der Begünstigte hat die Erwartung eines erwarteten Nutzens geweckt.
Zahlungen, die in den Vorjahren zwischen Mai und Juni erfolgten, werden jedoch erst im August wieder aufgenommen. Erfahren Sie mehr über den Zahlungsplan!
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Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zielte die in diesem Zeitraum verhängte Maßnahme darauf ab, das Einkommen der Anspruchsberechtigten zu erhöhen um die Zulage zu erhöhen, was dem Land 52,7 Milliarden Reais einbringt und den durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Erholungsprozess erleichtert. COVID-19.
INSS-Begünstigte, die Anspruch auf das 13. Gehalt haben:
INSS-Begünstigte, die vorübergehende Hilfe beziehen, haben ebenfalls Anspruch auf das 13. Gehalt, der Betrag wird jedoch anteilig zu den Monaten ausgezahlt, in denen sie die Hilfe im Jahr 2022 erhalten haben.
Wer jedoch Unterstützungsleistungen wie den Continuous Provision Benefit (BPC) bezieht, hat keinen Anspruch auf das Stipendium, da die Kumulierung ungerechtfertigt ist.
Das 13. INSS-Gehalt sollte im Jahr 2022 nicht wie während der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 prognostiziert werden. Daher hat die Bundesregierung mit der Verordnung Nr. 10.410/20 einen Termin für die Auszahlung der Leistungen festgelegt. Darüber hinaus erfolgen die Zahlungen zu Standardterminen, beginnend im August.
Überprüfen Sie den nachstehenden Zeitplan entsprechend der Endziffer der Leistung: