Kürzlich hat das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) zwei Personen aufgenommen Krankheiten auf der kostenlosen Liste. Für den Anspruch auf Krankengeld und Invaliditätsrente sind laut Gesetz mindestens 12 Beiträge erforderlich. Ab dem kommenden Montag, dem 3., werden die beiden neuen Erkrankungen bereits auf der Liste aufgeführt, die einen Anspruch auf die Leistung begründet, ohne dass eine Mindestschonfrist von 12 Monaten einzuhalten ist.
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Es handelt sich dabei um Schlaganfall (akut) und akuter chirurgischer Abdomen.
Ein Gefäßunfall, besser bekannt als Schlaganfall, tritt auf, wenn Blutgefäße platzen oder verstopfen. Dadurch kommt es zu einer Lähmung des Teils des Gehirns, der nicht mehr durchblutet werden kann. Ein akutes Abdomen ist durch Bauchschmerzen und Druckempfindlichkeit gekennzeichnet, die plötzlich oder zunehmend auftreten können. Wie der Name bereits sagt, ist ein chirurgischer Eingriff erforderlich, um das Problem zu beheben.
Diese Entscheidung wurde vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium getroffen. Die Diskussion endete im September. Dieser Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Laut Gesetz hat der Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig wird, nur Anspruch auf die Arbeitsunfähigkeit Krankengeld oder Invaliditätsrente, nachdem Sie nach Ihrem Eintritt mindestens 12 Zahlungen an das INSS geleistet haben Affiliate.
Wir sehen einige Vorbehalte, wenn der Arbeitnehmer (unabhängig davon, ob er selbstständig ist oder einen formellen Vertrag hat):
Für die aufgeführten Krankheiten gilt die Schonfrist nur für diejenigen, die sich nach einem Beitrag zum INSS mit ihnen infizieren.
Schließlich ist es wichtig, sich daran zu erinnern, ob die Krankheit des Arbeitnehmers außerhalb dieses Bereichs liegt Liste, werden die Beitragsmonate zum INSS obligatorisch. Eine Befreiung von dieser Pflicht wird es in keiner Weise geben.
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