Der Gang zum Supermarkt ist für alle Erwachsenen eine Notwendigkeit und für viele ein gemeinsamer und friedlicher Moment.
Allerdings handeln die für die Sicherheit in diesen Geschäften verantwortlichen Fachkräfte manchmal so, dass sie auf diese Aufgabe nicht vorbereitet sind.
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Kürzlich ereignete sich in einem Supermarkt in Navegantes, einer Stadt an der Küste von Santa Catarina, ein alarmierender Vorfall. Der Vorfall ereignete sich, als ein Kunde beim Verlassen des Lokals von Sicherheitskräften angesprochen und einer Personendurchsuchung unterzogen wurde.
Um diese Personendurchsuchung zu rechtfertigen, führen die Sicherheitskräfte einen schwer nachvollziehbaren Grund an: Der Kunde sei zu schnell gegangen und habe ihrer Meinung nach „seltsam gehetzt“ gewirkt.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dies kein Grund für ein solches Vorgehen sein sollte und der Supermarkt für dieses katastrophale Vorgehen des Sicherheitspersonals im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen muss. Erfahren Sie unten mehr!
Wie erwartet endete dieser Vorfall in Navegantes vor dem Santa Catarina Court of Justice (TJSC).
Bei der Analyse des Falles berichtete die Justizbehörde, dass der Kunde zum Supermarkt gegangen sei, um Brot zu kaufen. Als ihm jedoch klar wurde, dass er zu spät zur Arbeit kam, ließ er seine Einkäufe auf einer Theke liegen und ging eilig.
Wie bereits erwähnt, weckte diese Haltung bei den Sicherheitskräften Misstrauen und beschloss, ohne ersichtlichen Grund eine Personendurchsuchung durchzuführen.
In Anbetracht der Tatsachen stellte eine Entscheidung des 1. Zivilgerichts des Bezirks Navegantes fest, dass sich ein Mann in einer belästigenden Situation befand, wodurch er berechtigt war, eine Strafe zu erhalten Entschädigung im Wert von 5.000 R$.
Der Supermarkt war mit der Entscheidung unzufrieden und legte Berufung ein. Er argumentierte, es gebe nicht genügend Beweise und behauptete, dass seine Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den Standardverfahren der Einrichtung gehandelt hätten.
Während der Aussage sagte jedoch ein Mitarbeiter der Supermarkt räumte ein, dass Eingriffe erst nach Analyse der Bilder von Überwachungskameras durchgeführt würden und dass Annäherungen nur dann erfolgten, wenn Hinweise auf einen Diebstahl vorliegen.
Der zuständige Richter betonte dies, da das Vorgehen der Einrichtung nicht in Ordnung sei Im Streitfall oblag es dem Lieferanten, zu beweisen, dass ein solches Vorgehen im Rahmen der regulären Ausübung des Rechts erfolgte, wie von ihm behauptet umgekehrter Teil.
Es war jedoch offensichtlich, dass der Supermarkt nur ein einziges Beweisstück vorlegte, das nicht ausreichte, um die Richtigkeit seines damaligen Verhaltens zu belegen. Denn der vor Gericht vernommene Zeuge war zum Tatzeitpunkt gar nicht anwesend.
Bis zum Abschluss dieses Artikels fiel die Entscheidung des Gerichts Santa Catarina immer noch zugunsten des zu Unrecht durchsuchten Mandanten aus, der eine Entschädigung erhalten kann.
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