Inhaftierungsbeihilfe ist eine Leistung, die vom Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) in Brasilien gezahlt wird. Anders als viele denken, wird es jedoch nicht jedem gewährt, der eine Gefängnisstrafe verbüßt. Die Leistung richtet sich an Angehörige von INSS-Versicherungsnehmern, die bestimmte Kriterien erfüllen.
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Gefängnishilfe wird den Angehörigen der INSS-versicherten Person gewährt, die sich in einer geschlossenen Haftanstalt befindet. Sie gilt auch für halboffene Versicherungsnehmer, sofern die Festnahme vor dem 17.01.2019 erfolgt ist. Angehörige von Inhaftierten im offenen Vollzug haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
Der Höchstbetrag des Haftgeldes entspricht einem Mindestlohn und wird während der Verbüßung der Strafe monatlich an Hinterbliebene ausgezahlt. Sobald der Versicherte aus der Haft entlassen wird, endet die Auszahlung der Leistung.
Der Versicherte muss in den letzten 24 Monaten vor seiner Festnahme Beiträge zum INSS geleistet haben. Darüber hinaus muss er als Geringverdiener gelten, sodass seine Angehörigen Anspruch auf Haftbeihilfe haben.
Die Gefangenenleistung kann nicht gleichzeitig mit einer anderen INSS-Leistung bezogen werden. Dazu gehören unter anderem Leistungen wie Altersvorsorge, Mutterschaftsgeld, Sterbegeld.
Unterhaltsberechtigte Familienangehörige, die Entbindungsgeld beziehen können, sind Ehepartner oder Partner, Kinder unter 21 Jahren, behinderte Kinder oder Kinder mit geistig, geistig oder schwerbehindert, Eltern des Versicherten und Geschwister unter 21 Jahren oder Geschwister, die behindert sind oder geistig, geistig oder schwerbehindert sind ernst.
Um Hilfe bei der Entbindung zu beantragen, müssen Angehörige den Antrag über die Anwendung „Meu INSS“ oder die Website stellen. Auf der Website müssen sie auf „Neuer Antrag“ klicken, aus der Liste die Leistung „Haftbeihilfe“ auswählen und den Anweisungen folgen.
Es ist erforderlich, Ausweisdokumente des Versicherten und seiner Angehörigen vorzulegen, z. B. CPF, Gerichtsbescheinigung, Vollmacht mit Dokumenten des Vertreters (falls zutreffend) und Dokumenten, die die Beitragszeit des Versicherten belegen, wann notwendig.
Es ist auch wichtig zu bedenken, dass die Gewährung von Haftbeihilfe strengen Kriterien unterliegt und nicht alle Gefangenen oder ihre Familienangehörigen Anspruch auf diese Leistung haben. Daher ist es ratsam, das INSS oder einen auf soziale Sicherheit spezialisierten Fachmann zu konsultieren, um eine spezifische Beratung zu Ihrer individuellen Situation zu erhalten.