
Der hybride Ruhestand ist Teil einer der Leistungen des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS). Damit hat der Bürger Anspruch auf die Summe der Beitragszeit, in der er im ländlichen Raum gearbeitet hat, und der Zeit, in der er im städtischen Raum gearbeitet hat. Für die Beantragung dieser Leistung sind einige spezifische Unterlagen erforderlich. Schauen Sie sich also jetzt an, welche Unterlagen für die hybride Altersvorsorge benötigt werden.
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Gemäß Gesetz Nr. 11.718/2008 garantiert die hybride Altersrente dem Bürger den Bezug der INSS-Rente nach der Beitragszeit, in der er sowohl Arbeitstätigkeiten im ländlichen Raum als auch in der Umgebung ausgeübt hat urban.
In diesem Sinne kann die Hybridpensionierung nach Alter oder Beitragszeit erfolgen. Im ersten Fall ist für Frauen ein Mindestalter von 62 Jahren und für Männer ein Mindestalter von 65 Jahren erforderlich, zuzüglich einer Schonfrist von 180 Monaten. So kann der Bürger die jahrelangen Beiträge aus ländlichen und städtischen Gebieten addieren, um in der erforderlichen Zeit anzukommen
Im zweiten Fall muss die Frau 30 Beitragsjahre vorweisen, der Mann hingegen 35. In diesem Fall ist jedoch der Nachweis der 180 Beiträge als Schonfrist während der Tätigkeit im Stadtgebiet erforderlich.
Um die hybride Rente erfolgreich beantragen zu können, müssen Sie über folgende Unterlagen verfügen: Arbeitsbuch (sofern Arbeitsverhältnisse vorliegen); Geburts- oder Heiratsurkunde; Hinweise auf ländliche Aktivitäten; Ausweisdokument mit Foto (CNH oder RG) und CPF; Nachweis der Adresse; Selbsterklärung der besonders versicherten Person (dieses Dokument wird vom INSS selbst bereitgestellt und muss beim Ausfüllen mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden).
Seien Sie auf diese Weise bereit und halten Sie sich an die Einhaltung der Vorschriften, um in ländlichen und städtischen Gebieten einen hybriden Ruhestand mit Validierung der geleisteten Arbeitsjahre zu gewährleisten.