Das Arbeitsgericht ist dafür bekannt, Arbeitnehmer zu schützen, aber es gibt Fälle, in denen dieser Ruf angesichts der Abwägung des Schutzes der Ehre und der Sicherheit ins Wanken gerät die dem verfassungsmäßigen Recht auferlegte Grenze, das die freie Meinungsäußerung in seiner Eigenschaft garantiert, auch in sozialen Netzwerken und anderen Arten von Kommunikationskanälen Kommunikation.
Ein Beispiel hierfür ist ein aktueller Fall, in dem das Arbeitsgericht davon ausging, dass es bei der Kritik der jeweiligen Arbeitgeber durch die damaligen Arbeitnehmer zu Übertreibungen gekommen sei. In diesem Fall ist es möglich, eine Situation bezüglich eines ehemaligen Mitarbeiters zu beobachten, der Kommentare abgegeben hat Negative Kommentare auf LinkedIn über das Unternehmen, für das er arbeitete, führten zu der Entscheidung, eine Klage einzureichen gegen ihn.
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Der Richter berücksichtigte sowohl die Einschränkung der Meinungsfreiheit des ehemaligen Mitarbeiters als auch die Auswirkungen auf das Image und den Ruf des betreffenden Unternehmens. Der ehemalige Mitarbeiter hatte noch Verständnis für den Richter und konnte sich in der Verfahrensbesprechung nur äußern. Die Verbreitung von Kritik in ihrem sozialen Netzwerk, die über die Grenzen der Meinungsfreiheit hinausging, hatte Potenzial genug, um die Einstellung neuer Mitarbeiter zu erschweren und letztendlich bei den derzeitigen Mitarbeitern ein schreckliches Bild des Unternehmens zu verbreiten. Untergeordnete.
Angesichts dieser Situation wurde der ehemalige Mitarbeiter schließlich dazu verurteilt, dem Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 6.600,00 R$ zu zahlen. Der Prozess Nr. 0011504-30.2020.5.15.0011 befindet sich in der Berufungsphase und wird vom Arbeitsgericht von Barretos (SP) bearbeitet.
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