Etwa 320.000 Arbeitnehmer haben im Jahr 2019 bislang ihre Lohnzuschüsse nicht bezogen. Allerdings ist es nun möglich, den Antrag zu stellen, und zwar seit dem 31. März.
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Sie können die Bestellung per Telefon, E-Mail, App oder auch persönlich aufgeben. Nach Angaben des Ministeriums für soziale Sicherheit und Arbeit wurden von diesen Arbeitnehmern, die bis zum 30. Juni 2021 hätten abheben sollen, noch keine 208,5 Millionen BRL abgehoben. Informieren Sie sich jetzt über die Details zur Auftragsweiterleitung.
Die Anfrage kann über das Callcenter „Alô Trabalhador“ unter der Telefonnummer 158 gestellt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, eine E-Mail mit der Bitte um eine Verwaltungsbeschwerde an die Adresse zu senden: [email protected]. Aber Vorsicht: Die Abkürzung UF in der E-Mail muss durch die Abkürzung ersetzt werden, die sich auf den Staat bezieht, in dem der Arbeitnehmer lebt.
Die Beantragung kann auch über die Digital Work Card-Anwendung erfolgen, die für die Betriebssysteme Android und iOS verfügbar ist. Um zu prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf die Zulage besteht, muss der Betroffene jedoch seine Daten aktualisieren und dabei auch die Höhe und das Datum des Bezugs angeben.
Wer den Antrag persönlich stellen möchte, muss sich an eine Abteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit und Arbeit wenden, um die Eröffnung eines Rechtsbehelfs zu beantragen. Verwaltungsverfahren zur Überweisung des Betrags an die Caixa Econômica Federal im Falle des Sozialen Integrationsprogramms (PIS) oder an die Banco do Brasil für diejenigen, die im Sozialen Integrationsprogramm (PIS) eingeschrieben sind pasep.
Um Anspruch auf den Gehaltsbonus 2019 zu haben, muss der Arbeitnehmer beim PIS/Pasep im registriert sein Mindestens fünf Jahre lang, zusätzlich zu einer formellen Beschäftigung von mindestens 30 Tagen im Unternehmen Basisjahr.
Ein weiterer erforderlicher Punkt ist, dass die vom Arbeitgeber bereitgestellten Informationen in der jährlichen Sozialinformationsliste (Rais) korrekt sind.
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