Das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS) ist für die Auszahlung der Leistungen an Rentner und Rentner zuständig. Für Invaliditätsrentner besteht jedoch die Möglichkeit, einen Zuschlag zu beantragen INSS. Der Zweck dieses Zuschlags besteht darin, den Leistungsbetrag der versicherten Person zu erhöhen.
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Die zusätzlichen 25 % des INSS werden nur Rentnern mit Behinderung gewährt. Hierbei handelt es sich jedoch um Sonderfälle, in denen der Versicherte für die Befriedigung grundlegender Alltagsbedürfnisse wie Ernährung und Körperpflege zwingend auf eine andere Person angewiesen ist.
Rentner mit Behinderung, die die INSS-Höchstgrenze in Höhe von 7.087,22 R$ erreichen, können den Zuschlag ebenfalls beantragen von 25 % und sehen Sie, dass Ihre Leistung einen Gesamtbetrag von 8.859,02 R$ erreicht und damit die von der Sozialversicherung festgelegte Obergrenze überschreitet Sozial.
Im Jahr 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass die zusätzlichen 25 % unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Begünstigten auszuzahlen sind. Anspruch auf die Zusatzleistung hat somit nur, wer auf Dritte angewiesen ist.
Da eine Abhängigkeit von Dritten bestehen muss, gibt es bestimmte Situationen, die den Begünstigten dazu berechtigen, die zusätzliche Leistung zu verlangen. Siehe unten:
Laden Sie die Meu INSS-App herunter (Andoid und iOS), besuchen Sie die INSS-Website oder rufen Sie 135 an. Wählen Sie dann die Option „Neue Bestellung“ und geben Sie den Namen der gewünschten Dienstleistung oder Leistung ein. Anschließend folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website oder dem App-Bildschirm.
Das INSS wird einen Termin vereinbaren und der Anspruchsberechtigte muss mit den für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung erforderlichen Unterlagen vor Ort sein. Neben den Ausweisdokumenten, wie z. B. dem RG, sind unbedingt auch die ärztlichen Untersuchungen und alle Gutachten mit Nachweis der Behinderung abzulegen.