An diesem Freitag (25) wurde vom STF (Bundesgerichtshof) das Projekt „Lebensrückblick“ genehmigt. Mit der Verabschiedung der neuen Maßnahme können Programmbegünstigte (Rentner und Rentner) die Mittel vor Gericht anfechten.
In dieser Situation kann sich der Wert der vom INSS angebotenen Leistung entsprechend der Beitragszeit erhöhen, wenn die Revision genehmigt wird. Das heißt, die alte Berechnung basierte auf dem realen Plan von 1994. Jetzt kann die Berechnung noch vor dem alten Zeitraum überarbeitet und erneut durchgeführt werden.
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Begünstigte, die das Recht haben, eine Überprüfung zu beantragen, sind:
Um den Antrag zu stellen, müssen Sie einen Sozialversicherungsanwalt aufsuchen, da diejenigen, die den Antrag direkt beim INSS gestellt haben, keinen Erfolg haben werden. Für sie beruht das Argument auf der Unzulänglichkeit einer konkreten Rechtsvorschrift für den jeweiligen Fall. Daher ist eine zeitnahe Weiterleitung an eine richterliche Instanz erforderlich.
Der Fall wurde bereits verurteilt und sollte nach dem 9. März stattfinden. Nach Ablauf dieser Frist können berechtigte Begünstigte eine Klage einreichen.
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