Die Anmeldung für die Nationale Prüfung zur Zertifizierung von Jugend- und Erwachsenenkompetenzen (Encceja) endet diese Woche. Die Prüfung ermöglicht Jugendlichen und Erwachsenen, die ihr Studium nicht im entsprechenden Alter abgeschlossen haben, den Abschluss im Primar- oder Sekundarbereich.
Für den Grundschulabschluss ist es daher erforderlich, zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 15 Jahre alt zu sein. Für die Sekundarstufe hingegen beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
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Die Bewertungen von Encceja 2019 werden am 25. August in mehr als 600 Gemeinden im ganzen Land angewendet. Die Prüfung umfasst vier objektive Tests, die jeweils aus 30 Multiple-Choice-Fragen und einem Aufsatz bestehen.
Um zugelassen zu werden, müssen die Kandidaten außerdem in jedem der objektiven Tests eine Mindestpunktzahl von 100 Punkten sowie fünf Punkte im Aufsatz erreichen.
Die endgültige Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Arten. Wer in allen Tests die Mindestpunktzahl erreicht, hat Anspruch auf eine Bescheinigung über den Abschluss der Grund- oder Sekundarschulbildung.
Wer jedoch die Mindestpunktzahl nicht oder nur teilweise erreicht, hat Anspruch auf eine Teilbescheinigung.
Der Veranstalter von Encceja 2019 ist Inep. Um den Studienalltag für Jugendliche und Erwachsene, die die Prüfung ablegen möchten, zu erleichtern, stellt die Einrichtung den Studierenden daher die zu studierenden Inhalte zur Verfügung.
Die Inhalte basieren auf echten Encceja-Fragen. Daher können Studierende auf das Material im zugreifen Inep-Website.
Interessenten an der Durchführung der Encceja müssen sich beeilen und sich so schnell wie möglich anmelden. Das liegt daran, dass die Anmeldefrist für die Prüfungen am kommenden Freitag, dem 31. Mai, endet.
Um die Teilnahme an der Prüfung zu beantragen, ist es einfach und praktisch, greifen Sie einfach auf zu Encceja-Website 2019, und registrieren Sie sich.
Um die Prüfung leichter zugänglich zu machen, enthält die diesjährige Version eine Ankündigung in Libras. Darüber hinaus müssen Studierende, die bereits ein ärztliches Attest genehmigt haben, kein weiteres vorlegen.
Allerdings müssen Teilnehmer, die taubblind, gehörlos und schwerhörig sind, bei der Anmeldung angeben, ob sie ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat tragen.