Die Zahlung des 14. INSS-Gehalts wurde von den Abgeordneten im Jahr 2020 angesichts der Covid-19-Pandemie, von der Sozialversicherungsversicherte betroffen waren, vorgeschlagen. Dies liegt daran, dass die Verteilung des 13⁰-Gehalts in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehen war, so dass die Bevölkerung in diesem Jahr kein Geld mehr hatte, um es zu erhalten. Um diese Situation zu verbessern, wurde die Einführung einer zusätzlichen Ressource empfohlen.
Wenn diese Maßnahme genehmigt wird, muss die Zahlung daher rückwirkend zum ursprünglichen Vorschlag erfolgen, der die Übertragung an INSS-Begünstigte während der Pandemie beantragte.
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Seit der INSS-Gesetzentwurf zum 14. Gehalt vor fast zwei Jahren erstellt wurde, enthält der Text bereits einige wichtige Definitionen, einschließlich der möglichen Daten für die Freigabe der Zulage, nämlich:
Es ist jedoch bereits März und bisher gibt es keine Bestätigung dieser Zahlung. Daher wird die Freigabe der Leistung diesen Monat nicht erfolgen, da die Zeit für die Genehmigung des Vorschlags fehlt. Dies liegt daran, dass die Maßnahme derzeit noch in der Abgeordnetenkammer diskutiert wird und auf die Festlegung eines Berichterstatters für die Kommission für Verfassung, Justiz und Staatsbürgerschaft zur Genehmigung des Textes gewartet wird.
Darüber hinaus muss die PL nach der Zustimmung der Kammer noch eine einfache Abstimmung im Bundessenat absolvieren. Von einer Freigabe der Leistung kann daher noch nicht einmal gesprochen werden, da die Parlamentarier die Zustimmung zu der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt verweigern können.
Erwähnenswert ist, dass der Wert des 14. INSS-Gehalts auf zwei Mindestlöhne begrenzt wird. Somit erhalten diejenigen, die den Mindestlohn erhalten, einen weiteren Mindestlohn. Wer mehr als einen Mindestlohn erhält, erhält diesen Betrag zuzüglich eines Zusatzbetrags proportional zur INSS-Obergrenze.
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