Gemäß Verordnung 5.343 des SPU (Sekretär für Koordinierung und Verwaltung des Kulturerbes). der Union des Wirtschaftsministeriums) legen neue Regeln fest, dass im Falle einer erfolglosen Ausschreibung die Eigenschaften kann mit bis zu 25 % Rabatt verkauft werden. Ruf von DirektverkaufDiese Modalität ermöglicht es der Union, Immobilien über das Internet über die Website zu verkaufen Regierungsverkäufe. Erfahren Sie weiter unten mehr über diese Möglichkeit.
Weiterlesen: Das INSS benötigt spezielle Dokumente zum Nachweis einer stabilen Verbindung
Mehr sehen
Bestätigt: Samsung produziert tatsächlich faltbare Bildschirme für…
China führt Experimente mit Zebrafischen auf der Raumstation durch…
Durch die am 10. Juni dieses Jahres in der Verordnung geänderten Regeln werden die Verfahren wie folgt ablaufen: Nach dem Bei einem erfolglosen Versuch wird die Immobilie direkt verkauft, jedoch immer noch mit vollem Wert. Bei zwei Fehlversuchen und weiterhin bestehendem Verkaufsinteresse wird ein Abschlag von 25 % auf den Schätzwert gewährt.
Darüber hinaus erhält bei traditionellen Auktionen der Käufer, der das höchste Gebot abgibt, die Immobilie, während sie beim Direktverkauf an die erste Person oder Firma verkauft wird, die Interesse bekundet. Wenn Sie an der Suche nach einer Immobilie interessiert sind, können Sie neben der Website der Union auch die im Amtsblatt der Union veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung verfolgen.
Um eine Kaufanfrage zu formalisieren, ist es erforderlich, dass sich der Interessent im Gov.br-Portal registriert hat. Wenn es, wie oben erwähnt, mehr als eine Person gibt, die das Eigentum bestreitet, hat die Person Vorrang, die zuerst den Antrag gestellt hat. Daher leitet die SPU den gesamten Antragsprozess ein und kontaktiert den Antragsteller innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung des Interesses.
Nach Angaben des Sekretariats werden die Vorgänge des Direktverkaufs, sei es über das Internet oder physisch, während des Verwaltungsverfahrens dokumentiert. Daher müssen alle Phasen des Verkaufs einer Überprüfung durch interne und externe Kontrollstellen unterzogen werden. Die Regeln traten am 1. Juli in Kraft.