Ö Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS) hat die Regeln für diejenigen geändert, die in den Ruhestand gehen wollen und bereits vor dem Jahr 1994 Beiträge geleistet haben. Denn genau in diesem Jahr trat der Real, die neue Währung des Landes, in Kraft. Wenn Sie wissen möchten, wie die Rentenberechnung für diejenigen ausfällt, die vor 1994 gearbeitet haben, dann lesen Sie weiter!
Diese Änderungen wirkten sich direkt auf die Rentenberechnung aus, bei der ab Juli 1994 die Werte der Beitragslöhne berücksichtigt wurden. In der neuen Richtlinie wurde festgelegt, dass die Beitragszeit, die vor Juli dieses Jahres geleistet wurde, weiterhin normal angerechnet wird, nicht jedoch deren Höhe. Die Regierung war sich darüber im Klaren, dass die Währungsumstellung zu Schwierigkeiten bei der Umrechnung führte, insbesondere aufgrund der damaligen Inflation.
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Aber für das INSS wurde es mit der Einführung des Real einfacher, die Höhe der geleisteten Beiträge zu berücksichtigen.
Für diejenigen, die im Juli 1994 viel Zeit mit Beiträgen verbracht haben, es aber immer noch nicht geschafft haben Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllen, berücksichtigt das INSS erst Beträge ab Juli 1994. Daher können Sie in den Ruhestand gehen, wenn Sie sich in den folgenden Situationen befinden:
Bei Männern muss die Person 65 Jahre alt sein und eine Schonfrist von 180 Monaten haben. Frauen müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und eine Schonfrist von 180 Monaten haben.
Das INSS zahlt durchschnittlich 80 % Ihres höchsten Beitragslohns, um die Höhe der Leistung festzulegen. Von diesem Durchschnitt erhalten Sie also 70 % + 1 % für jedes Zahlungsjahr.
Die männliche Person muss 35 Beitragsjahre und eine tilgungsfreie Zeit von 180 Monaten haben. Weibliche Personen hingegen müssen 30 Beitragsjahre und 180 Monate Karenzzeit vorweisen.
Durchschnittlich werden 80 % ihres höchsten Beitragslohns ausgezahlt, in diesem Fall erhält die Frau jedoch 70 % bei 25 Beitragsjahren und der Mann bei 30 Beitragsjahren Beitragsbeitrag + 6 % für jedes volle Jahr der Erwerbstätigkeit, maximal 100 %, wenn die Frau 30 Beitragsjahre und der Mann 35 Beitragsjahre erreicht Beitrag.
Die Punkteregel findet in diesem Fall keine Anwendung, da sie erst im Jahr 2015 eingeführt wurde. Es gilt nur die Berechnung der Rente, die auf der Grundlage der vor Juli 1994 geleisteten Beiträge erfolgt.
Wenn Sie vor diesem Zeitraum bereits einen guten Beitrag geleistet haben, beantragen Sie den Ruhestand gemäß den oben genannten Regeln. Damit wird Ihr Nutzen im entsprechenden Verhältnis in real umgewandelt. Es sei jedoch daran erinnert, dass diese Regel nur für diejenigen gilt, die noch nicht im Ruhestand sind.