Wenn ein Bürger ein individueller Kleinstunternehmer (MEI) wird, verfügt er oder sie über ein CNPJ, sodass er seine Produkte an andere Unternehmen und Institutionen im Staat verkaufen und Rechnungen ausstellen kann. Dennoch bestehen immer noch viele Zweifel daran, wie der Prozess abläuft und ob er zu irgendeinem Zeitpunkt verpflichtend ist.
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Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass dieser Prozess auf zwei Arten durchgeführt werden kann, die sich je nach Beruf jedes MEI ändern können. In der ersten Phase, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen konzentriert, werden die Regeln von jedem Rathaus festgelegt, in dem die Arbeitsplätze definiert werden, die in die Kategorie der Erbringung von Dienstleistungen passen. Darüber hinaus wird auch die Form der Ausstellung festgelegt, z. B. elektronisch, Notizblock oder einzeln.
Die zweite, vom Finanzministerium des Staates festgelegte Regelung legt die Regeln für die Ausstellung einer Rechnung fest und legt fest, welche Berufe als Tätigkeiten eingestuft werden, für die dieses Dokument erforderlich ist. Daher ist es wichtig, nach diesen staatlichen und kommunalen Behörden zu suchen, um zu verstehen, wann und welche Notiz von Ihrem Unternehmen ausgestellt werden sollte.
Da es also unterschiedliche Segmente, Waren und Aktivitäten gibt, gibt es für jedes Segment unterschiedliche Arten von Rechnungen, wie zum Beispiel:
Im Allgemeinen besteht die Verpflichtung nur dann, wenn die Person oder das Unternehmen, in dem die Dienstleistung erbracht wird, über ein CNPJ verfügt. Für Privatpersonen ist der Kleinstunternehmer daher von der Ausstellung des Dokuments befreit. Wenn der Kunde jedoch die Rechnung benötigt, ist die Ausstellung gemäß dem Verbraucherschutzgesetz wieder verpflichtend.
Auch bei Internet-, Telefon- oder Katalogverkäufen, bei denen das Produkt verschickt werden muss, muss ihm der Vermerk beiliegen. Auch wenn der Verbraucher den Hinweis nicht verlangt, ist es laut Experten immer wichtig, ihn anzubieten, da dies Ihrem Unternehmen mehr Glaubwürdigkeit verleihen kann.