Die Möglichkeit eines Kurswechsels im Rahmen eines Prouni-Stipendiums (University for All Program) ist einer der häufigsten Zweifel unter Studierenden. Denn da es sich um das Hauptprogramm zur Integration der Bevölkerung in die Hochschulbildung handelt, stellen sich immer wieder Fragen zu diesem Thema. Lesen Sie weiter und finden Sie es heraus wie man den Kurs ändert, ohne das Prouni-Stipendium zu verlieren!
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Es kommt durchaus vor, dass Studierende sich auf eine bestimmte Stelle bewerben, aber wenn sie mit dem Studiengang in Kontakt kommen, ändern sie letztendlich ihre Meinung über einen Abschluss in diesem Bereich. Es ist jedoch normal, dass man merkt, dass der Lehrplan nicht den Vorstellungen entsprach, und dass man erkennt, dass dies nicht der ideale Beruf ist.
Daraus kann der Wunsch entstehen, den Kurs zu ändern. Soweit dies an jeder Hochschule möglich ist, sieht es bei Prouni anders aus. Kasse!
Wenn Sie Prouni-Begünstigter sind, können Sie einen Kurs übertragen, die neue Option muss jedoch zum gleichen Wissensbereich gehören. Wenn der Student beispielsweise einen Wechsel aus dem Studiengang Krankenpflege beantragen möchte, muss der andere gewählte Abschluss im gleichen Bereich wie dieser liegen, also im Gesundheitsbereich.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen externen Transfer zu beantragen. Wenn Sie sich also für einen Wechsel Ihrer Bildungseinrichtung entscheiden, müssen beide Hochschulen Ihrer Bewerbung zustimmen. Darüber hinaus muss die neue Hochschule von Prouni akkreditiert werden.
Für diese Anfrage muss jede Institution für Sie geöffnet sein. Und nachdem Sie dies getan haben, wird die Frist für die Übertragung des Nießbrauchs des Stipendiums ausgestellt, wodurch sichergestellt wird, dass der Prozess abgeschlossen ist. Es ist jedoch erwähnenswert, dass das MEC (Bildungsministerium) in dieses Verfahren nicht eingreift.
Es gibt Situationen, die Sie als Prouni-Stipendiat daran hindern, einen Kurs zu übertragen. Eine davon ist die Umwandlung des Teilstipendiums (50 %) in ein Vollstipendium (100 %), ohne dass der Student erneut Prouni belegt und den Antrag bei der Hochschule gestellt hat.
Darüber hinaus ist ein Kurswechsel auch dann nicht zulässig, wenn der Studierende alle von der Fakultät zur Verfügung gestellten Semester absolviert hat. Eine andere Situation, die einen Kurswechsel nicht zulässt, ist die Vergabe des Stipendiums durch eine gerichtliche Entscheidung.
Ein weiterer hemmender Faktor ist der Übergang von einer privaten Hochschule zu einer öffentlichen Hochschule, da diese Art von Einrichtung nicht zu Prouni gehört. Daher steht dem Studierenden in diesem Fall der Widerruf des Stipendiums zu, sobald eine Bestätigung seiner Immatrikulation an der öffentlichen Einrichtung vorliegt.