Steuerzahler, die im Kalenderjahr 2018 ein steuerpflichtiges Einkommen bezogen haben, das einer Berichtigung in der Erklärung unterliegt und dessen Summe mehr als 28.559,70 BRL betrug, sind verpflichtet, die jährliche Erklärung vorzulegen. Im Falle ländlicher Aktivitäten diejenigen, die einen Bruttoumsatz von mehr als 142.798,50 R$ erzielt haben
Personen mit Wohnsitz in Brasilien, die im Kalenderjahr 2018 ebenfalls zur Vorlage der Erklärung verpflichtet sind:
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– Erhaltene Einkünfte, die steuerfrei, nicht steuerpflichtig oder ausschließlich an der Quelle besteuert sind und deren Summe R$ 40.000,00 übersteigt.
– in einem beliebigen Monat einen Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten oder Rechten erzielt hat, der der Steuerpflicht unterliegt, oder Transaktionen an Aktien-, Waren-, Termin- und ähnlichen Börsen durchgeführt hat.
– Absicht, im Kalenderjahr 2018 oder später Verluste durch die ländliche Tätigkeit früherer Kalenderjahre oder das Kalenderjahr 2018 selbst auszugleichen.
– Hatte am 31. Dezember Besitz oder Eigentum an Gütern oder Rechten, einschließlich unbebautem Land, mit einem Gesamtwert von mehr als 300.000,00 R$.
– Sie wurden in jedem Monat in Brasilien ansässig und befanden sich am 31. Dezember in diesem Zustand; oder
– Sie entschieden sich für die Befreiung von der Einkommensteuer auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wohnimmobilien, deren Der Verkaufserlös wird innerhalb einer Frist von 180 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags für den Erwerb von Wohnimmobilien im Inland verwendet Vertrag.
In diesem Jahr ist es obligatorisch, die CPF-Nummer der im Land ansässigen Angehörigen und Begünstigten einzugeben. Das Finanzamt hatte diese Informationen nach und nach in die Erklärung aufgenommen. Letztes Jahr war es für Angehörige ab 8 Jahren obligatorisch, CPF zu informieren.
Immobilien- und Autodaten
Im Jahr 2019 wird es nicht mehr verpflichtend sein, in der Rubrik „Vermögenswerte und Rechte im Zusammenhang mit Autos und Häusern“ zusätzliche Informationen einzugeben. Die ursprüngliche Prognose des Finanzamtes war, dass diese Informationen in diesem Jahr verpflichtend werden würden, aber Da es für den Steuerzahler schwierig ist, die Daten zu finden, ist die ergänzende Ausfüllung nicht erforderlich Erledigt.
vereinfachter Rabatt
Die Einzelperson kann sich für den vereinfachten Rabatt entscheiden, der dem Abzug von 20 % des steuerpflichtigen Einkommens entspricht und auf 16.754,34 R$ begrenzt ist.
Aufgrund der Mindestlohnanpassung betrug die Abzugsgrenze für Arbeitgeberbeiträge 1.200,32 R$. Letztes Jahr lag das Limit bei 1.171,84 R$. Sofern es kein neues Gesetz gibt, ist dies das letzte Jahr, in dem die Möglichkeit dieses Beitragsabzugs besteht von Arbeitgebern von Hausangestellten mit a an das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS) gezahlt unterzeichnet. Diese Maßnahme trat 2006 in Kraft, um die Formalisierung von Hausangestellten zu fördern.
Der Abzug pro Unterhaltsberechtigter beträgt maximal 2.075,08 R$ und für Unterricht 3.561,50 R$.
Steuerzahler können auch Beträge, die für die Gesundheit aufgewendet werden, unbegrenzt absetzen, z. B. für Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen, Konsultationen, Geräte und Prothesen sowie Gesundheitspläne. In diesem Fall ist es notwendig, Quittungen, Rechnungen und eine Abrechnung des Krankenversicherungsplans vorzulegen und die CPF oder CNPJ über die Person zu informieren, die die Zahlungen erhalten hat.
Die sogenannten Anreizspenden sind auf 6 % der fälligen Einkommensteuer begrenzt. Spenden können beispielsweise an kommunale, staatliche, bezirkliche und nationale Fonds für Kinder und Jugendliche erfolgen, die unter das Statute of Children and Adolescents (ECA) fallen. Nach Angaben des Finanzamts wird das Formular für Spenden an die ECA in diesem Jahr besser sichtbar sein.
Diejenigen, die Beiträge zu einem Zusatzrentenplan leisten – Free Benefit Generator Plan (PGBL) und Individual Programmed Retirement Fund (Fapi) – können bis zu einer Grenze von 12 % des Einkommens abziehen steuerpflichtig.