Eine dieser Änderungen besteht darin, dass Kandidaten, die im Schreibtest die Menschenrechte nicht respektieren, anders als in den Vorjahren keine Nullpunktzahl für die Bewertung erhalten.
Im Mitteilungstext wird dies nicht als Grund genannt, der dazu führen könnte, dass die Bank in diesem Fall einen Null-Score vergibt. Die Regelung wurde zunächst von der Generalstaatsanwaltschaft (PGR) ausgesetzt.
Die Ministerin des Obersten Bundesgerichtshofs (STF), Carmem Lúcia, hielt an der Entscheidung des PGR fest. Und die Regelung trat für die Prüfung 2017 in Kraft. Zum Zeitpunkt der STF-Entscheidung erklärte der für öffentliche Maßnahmen zuständige Koordinator des Movimento Escola Sem Partido, Miguel Nagib, dass er auf die positive Entscheidung der STF warte.
Der Vorwurf der Bewegung, die die Klage eingereicht hat, besteht darin, dass die Korrekturkriterien im Enem bei der Nullung von Aufsätzen verletzt worden seien Menschenrechte in früheren Aufsätzen ist, dass das Recht der Kandidaten auf freie Meinungsäußerung wäre beleidigt.
Im Jahr 2018 können Studierende, die die Enem-Prüfungen ablegen, in der Praxis keine Nullpunktzahl als Bankgutachter erhalten sind der Ansicht, dass der Text gegen die Grundsätze der Menschenrechte verstößt, z. B. in Fällen der Verteidigung von Abtreibungen Beispiel.