Der Mutterschaftsurlaub ist ein Recht, das nicht nur Frauen gewährt wird, und dauert nicht nur 120 bis 180 Tage bei der Geburt des Kindes, aber auch bei Adoption, Sorgerecht und Abtreibung spontan. Da wir mittlerweile wissen, dass auch Adoptivmütter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub haben, erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen, um diesen Anspruch zu gewährleisten.
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Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die Frauen gewährt wird, die Beiträge zum INSS leisten und schwanger sind oder gerade ihre Kinder bekommen haben bzw. im Falle einer Adoption das Sorgerecht haben. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die in Artikel 7 der Bundesverfassung vorgesehen und im CLT gesetzlich vorgesehen ist.
Arbeitnehmerinnen mit formellem Vertrag, Einzelsteuerzahlerinnen (Selbstständige), Wahlberechtigte oder MEIs, Arbeitslose usw Anspruch haben Hausangestellte, Landarbeiter sowie der Ehe- oder Lebenspartner im Todesfall der versicherten Person Nutzen. Auch in anderen Fällen ist Mutterschaftsurlaub garantiert, etwa bei der Adoption eines Minderjährigen und im Falle einer Adoption das Sorgerecht.
Der Mutterschaftsurlaub soll den Aufbau einer Bindung zwischen Mutter und Kind gewährleisten, mehr Zeit zur Anpassung an die neue Routine bieten und die Arbeitsplatzstabilität gewährleisten, da dies gesetzlich garantiert ist.
Bereits 2013 wurde das Gesetz erlassen, das auch dem Mann, der ein Kind adoptiert, einen Vaterschaftsurlaub von 120 Tagen garantiert. Um die Leistung zu beantragen, können Mütter sich direkt an das INSS wenden. Sie müssen lediglich die Sorgefrist oder die neue Geburtsurkunde vorlegen.
Die Urlaubstage sind die gleichen wie für eine Frau, die ein Kind zur Welt gebracht hat. Sie dürfen nicht kleiner sein und für alle Erweiterungen gelten die gleichen Regeln. Nach dem Unionsgesetz über öffentliche Bedienstete gibt es jedoch einen Unterschied, der auf dem Alter des adoptierten Kindes basiert.
Es gelten daher folgende Fristen: 90 Tage bei Adoption oder Sorgerecht für ein Kind bis 1 Jahr, bei Kindern über 1 Jahr nur 30 Tage.