Soziale Sicherheit ist ein sehr wichtiges Thema, das es zu beachten gilt. Dabei sollte bekannt sein, dass die Regierung beschlossen hat, die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen einzustellen, die sich immer noch auf den Wert der Lebensmittelleistungen auswirken. Daher fließen solche Beträge nicht in die Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge ein, wodurch sich die Arbeitskosten für Arbeitgeber verringern.
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Die Maßnahme wurde von Präsident Jair Bolsonaro bewiesen, der sich in seinen sozialen Netzwerken zu diesem Umstand der verbindlichen Stellungnahme äußerte. AGU/BBL 004, von Generalanwalt Bruno Bianco, der beschließt, Lebensmittelgutscheine nicht in den Sozialversicherungsbeitrag einzubeziehen.
Darüber hinaus fügte er hinzu, dass die Union die Erhebung dieser Beträge einstellen werde, was letztlich zur Folge habe Einstellung laufender Verfahren bei Carf (Administration Council for Tax Resources) und bei der Justiz.
Mit der Verabschiedung der Arbeitsreform im Jahr 2017 ist die Nichteinbeziehung des Werts der Essenskarte in den Sozialversicherungsbeitrag in Kraft getreten. Doch vor der Gesetzesänderung gab es einen Rechtsstreit über seine Gültigkeit.
Die Stellungnahme geht davon aus, dass Lebensmittelsubventionen in Form von Magnetkarten oder einer anderen Art von Karte gezahlt werden „Vale“ sind gleichbedeutend mit In-Natura-Subventionen (durch einfache Körbe oder Mahlzeiten, die vor Ort bereitgestellt werden). arbeiten). Würde die Natura-Förderung also keinen Zuschuss mehr beinhalten, würde auch diese andere Form des Lebensmittelgutscheins nicht mehr besteuert.
In dieser Arbeitsreform von 2017 stellt das Gesetz sicher, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, Arbeitnehmern, die im Unternehmen herausragen, eine Art Bonus zu gewähren. Und dieses Kunststück würde seinen Beitrag nicht beeinträchtigen.
Im Text heißt es: „Die Beträge, die, auch wenn sie üblich sind, als Tagegeld, Verpflegungszuschuss, verbotene Barzahlung, Tagegeld für Reisen, Preise usw. gezahlt werden Zulagen sind nicht Teil der Vergütung des Arbeitnehmers, werden nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen und stellen keine Grundlage für die Erhebung etwaiger Arbeits- und Sozialabgaben dar.“
Daher erfolgt die Zahlung auch dann, wenn das Unternehmen nicht am Worker's Food Program (PAT) teilnimmt der Verpflegungszuschuss hierfür ist nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge und das FGTS. Nach dem Verständnis der aktuellen Rechtsprechung sollten die Beträge, die mit Lebensmitteln wie in Natura oder in „Gutscheinen“ gezahlt werden, nicht auf denselben Berechnungen basieren.