Vor Kurzem hat das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS) den 13. Gehaltszahlungsplan für Rentner und Rentner veröffentlicht. Allerdings stellen sich immer noch Fragen zu Terminen und Beträgen, insbesondere zur Anzahl der Raten oder wer die Leistung erhalten kann. Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, sehen Sie unten, an welchem Tag Sie die Auszahlung des 13. INSS-Gehalts erhalten sollten.
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Um den 13. zu erhalten, muss der Bürger grundsätzlich eine der vom INSS garantierten Leistungen erhalten haben, wie Krankengeld, Rentengeld, Unfallgeld, Sterbegeld, Mutterschaftsgeld usw Abgeschiedenheit. Daher haben nur Begünstigte von Sozialprogrammen keinen Anspruch auf diesen Vorzug.
Nach Angaben der Regierung wird die Vorsorge an 36 Millionen Versicherungsnehmer weitergegeben, was einen Wert von fast 56 Milliarden R$ in der Wirtschaft des Landes bewegen dürfte. Es handelt sich um eine Maßnahme, die nicht nur einen Mehrwert für einen großen Teil der Bevölkerung schafft, sondern auch dazu beitragen kann, den heimischen Markt anzukurbeln.
Darüber hinaus wird der 13. in zwei Raten ausgezahlt, die der Höhe der von jedem Versicherten monatlich bezogenen Leistung entsprechen sollen. Somit wird der erste vom 25.04. bis zum 06.05. ausgezahlt, während der zweite vom 25.05. bis zum 07.06. freigegeben wird. Für Bürger, denen die Leistung nach Februar dieses Jahres gewährt wurde, wird der Prozess jedoch anders sein.
In diesem Fall sollten sie Zugriff auf einen Betrag haben, der proportional zur Anzahl der Monate ist, in denen sie die monatliche Leistung erhalten. Selbst wenn der Betrag des 13. Teils in zwei Raten gezahlt wird, kann es außerdem sein, dass einige Versicherungsnehmer etwas mehr erhalten, was einen Einkommenssteuernachlass garantiert.
Dazu gehört, dass die Kalenderdaten für diejenigen, die bis zum Mindestlohn verdienen, und für diejenigen, die mehr als diesen Betrag verdienen, unterschiedlich sein werden. Schauen Sie es sich unten an.
Erste Rate für diejenigen, die bis zum Mindestlohn verdienen:
Zweite Rate für diejenigen, die bis zum Mindestlohn verdienen:
Erste Rate für Personen, die mehr als einen Mindestlohn beziehen:
Zweite Rate für diejenigen, die mehr als einen Mindestlohn beziehen: