Ziel des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit ist es, das allgemeine System der sozialen Sicherheit zu organisieren, das für die Gewährleistung verschiedener Leistungen für die Bürger, wie z. B. den Ruhestand, verantwortlich ist. Derzeit ist es möglich, Beiträge an die zu zahlen INSS quasi alleine. Im heutigen Artikel zeigen wir Ihnen, wie das geht Zahlung Auf diese Weise können Sie einige häufig gestellte Fragen zum INSS klären.
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Heutzutage ist es möglich, Beiträge an das Nationale Institut für Soziale Sicherheit selbst zu zahlen. Dazu genügt es, den Führerschein auszustellen und die Rente einzukassieren. Durch die Zahlung dieser Zahlung erhalten Sie verschiedene Leistungen, wie z. B. Rente, Krankengeld, Unfallgeld, Gefängnisbeihilfe und andere.
Lassen Sie uns nun einige häufig gestellte Fragen zum Beitrag zum INSS beantworten. Schauen Sie sich Folgendes an:
1. Wie wird der Leitfaden zur sozialen Sicherheit ausgestellt?
Um den Leitfaden ausstellen zu können, muss der Steuerzahler die Website des Bundesfinanzamts aufrufen und auf „GPS-Ausgabe für Steuerzahler“ klicken.
Beim Ausfüllen der Daten und Auswählen der Kompetenz muss er das GPS generieren und somit in der Lage sein, den Code auszudrucken oder zu kopieren, um die Zahlung über das Internet durchzuführen.
2. Welcher Festbetrag wird als Grundlage für den INSS-Betrag verwendet?
Der dem INSS entsprechende Basiswert bezieht sich auf den Mindestlohn, der 1.212 Reais entspricht. Alle Personen, die irgendeine Art von entgeltlicher Tätigkeit ausüben – CTPS, Hausangestellte, einzelne Steuerzahler – sind zur Zahlung des INSS verpflichtet, da sie eine Vergütung erhalten.
Es ist erwähnenswert, dass der Beitrag dieser Arbeitnehmer auf ihrer Vergütung basiert. Beispielsweise kann ein einzelner Steuerzahler zusätzlich zum Mindestlohn und der INSS-Obergrenze einen Beitrag von 20 % leisten. Sie können außerdem einen Beitrag von 11 % leisten und erhalten im Ruhestand den Gegenwert eines Mindestlohns. Es gibt Menschen, die keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgehen, jedoch Zugang zu Sozialversicherungsrechten haben möchten und deshalb einen freiwilligen Beitrag leisten.