Bereits im November und Dezember machen sich Fahrzeugbesitzer Sorgen um die Kfz-Besitzsteuer (IPVA). Dies liegt daran, dass der Tribut, obwohl er von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich ist, in der Regel zu Beginn des Jahres erhoben wird.
Weiterlesen: Wofür steht die Abkürzung IPVA?
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Allerdings gibt es ein Licht am Ende des Tunnels. Was passiert, ist, dass Besitzer bestimmter Fahrzeuge erwerben können kostenloses IPVA. Die Regeln, die diesen Vorteil ermöglichen, variieren je nach Bundesland, im Allgemeinen wird jedoch die Herstellungszeit des Fahrzeugs berücksichtigt.
Kurz gesagt kann die Laufzeit je nach föderaler Einheit 10, 15 oder sogar 20 Jahre betragen.
Nachfolgend erfahren Sie, für welche Autos ab dem nächsten Jahr keine IPVA mehr gezahlt werden muss:
Einige Beispiele für Fahrzeuge mit dieser Herstellungszeit sind:
Zusätzlich zur Herstellungszeit garantieren Menschen mit Behinderungen (PCD) auch die Befreiung von der IPVA. Es reicht aus, wenn der Fahrer in diesem Zustand zum fährt DMV die Freigabe der Steuer zu beantragen.