Kürzlich hat die Bundesregierung den Start des Einkommens- und Chancenprogramms angekündigt, bei dem es sich um ein Maßnahmenpaket handelt um die brasilianische Wirtschaft anzukurbeln und Chancen zu schaffen, insbesondere für diejenigen, die sich in einer gefährdeten Situation befinden Sozial. Zu den offenbarten Maßnahmen gehört die Genehmigung des Lohndarlehens für diejenigen, die Anspruch auf BPC/LOAS haben.
Folgen Sie daher der Lektüre und informieren Sie sich über die Regeln zur Kreditfreigabe für diese Begünstigten und erfahren Sie, wie Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung beantragen.
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Mit der Umsetzung des Maßnahmenpakets des Einkommens- und Chancenprogramms können BPC/LOAS-Begünstigte Lohndarlehen beantragen.
Die Möglichkeit wurde den Informationen zufolge bereits offiziell im Amtsblatt (DOU) veröffentlicht vom Ministerium für Staatsbürgerschaft zur Verfügung gestellt werden, können bis zu 40 % des erhaltenen Betrags dem Kreditgeber gutgeschrieben werden Modalität. Von diesem Prozentsatz haben 35 % den Lohnkredit als Ziel und die anderen 5 % die Lohnkreditkarte als Ziel.
Allerdings müssen diejenigen, die das Kunststück vollbringen möchten, zunächst den Freibetrag für diese Finanzmodalität freischalten. Die Aktivierung kann über das Internet, über die Website oder die Anwendung Meu INSS mit einem registrierten Login und Passwort erfolgen.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass neue Begünstigte das Lohndarlehen bereits 30 Tage nach Gewährung des BPC beantragen können. Diese Entscheidung bleibt bis Dezember 2022 in Kraft.
BPC/LOAS-Begünstigte sind ältere Menschen ab 65 Jahren und Menschen mit Behinderungen, die durch medizinisches Gutachten des INSS nachgewiesen wurden, jeden Alters.
Die verfügbare Leistung hat den Wert eines Mindestlohns, derzeit 1.212 R$, und ist für diejenigen gedacht, deren Familieneinkommen pro Kopf 1/4 des Mindestlohns oder weniger beträgt. Es sei daran erinnert, dass der Erhalt des BPC nicht mit einer anderen vom INSS gezahlten Leistung kumuliert werden kann. Außerdem geht er nicht in den Ruhestand.