Anspruch haben INSS-Leistungsempfänger über 65 Jahre Befreiung von der doppelten Einkommensteuer. Die Gesetzgebung erlaubt die Berufung bis zu einem Höchstbetrag von R$ 1.903,98 monatlich auf das zu versteuernde Einkommen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Altersbefreiung, die ab einem Einkommen von R$ 1.903,98 pro Monat erhoben wird.
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Es ist jedoch erwähnenswert, dass der Wert des Betrags nach Abzug der Prämie bei ordnungsgemäßer Steuererhebung als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Die Regelung gilt auch für private Renten oder solche, die ab dem Monat, in dem sie das 65. Lebensjahr erreichen, in vergütete Rückstellungen eingestellt oder in den Ruhestand getreten sind.
Darüber hinaus gilt der Bonus nicht für Gelegenheitslöhne, die sich aus einer im Jahr ausgeübten Tätigkeit ergeben, oder für andere steuerpflichtige Einkünfte, wie z. B. Miete. Darunter ist auch die Erklärung des Erhalts sämtlicher Mieten erforderlich. Die übrigen IR-Regeln für Rentner sind dieselben wie für andere Steuerzahler.
Achten Sie jedoch darauf, die „doppelte Befreiung“ für Rentner nicht mit dem Krankengeld bei schwerer Krankheit zu verwechseln, das vollständig von der Befreiung befreit ist. Somit erhalten nur Steuerzahler mit bestimmten im Gesetz genannten Krankheiten diese Leistung.
Wenn Sie das Formular „Rendies-Befreiung und nicht steuerpflichtiges Einkommen“ ausfüllen, geben Sie in Zeile „10 – Befreiter Teil des Ruhestandseinkommens“ Folgendes ein: vergütete Rücklage, Ruhestand und Rente für Anspruchsberechtigte ab 65 Jahren“, geben Sie an, welcher Teil von der Pensionierung befreit ist bzw die Pension.
Die angeforderten Informationen sind:
Solche Daten werden im INSS-Gewinnbericht beschrieben. Damit gibt der Bürger, der seit Januar 2021 bereits 65 Jahre alt ist, den Gesamtwert von 22.847,76 R$ zuzüglich des 13. von 1.903,98 R$ an. Der Betrag, der den im Jahr zulässigen Gesamtbetrag übersteigt, muss im Formular „Von juristischen Personen erhaltenes steuerpflichtiges Einkommen“ angegeben werden.