Mit der vorläufigen Maßnahme Nr. 1.113 der Regierung vom 20. April wurden einige Regeln für die Analyse und Gewährung von Leistungen geändert, darunter auch die Unfallhilfe. Das National Institute of Social Service (INSS) berichtete, dass die Regierung von Januar bis April 2022 landesweit 1,7 Milliarden BRL für diese Hilfe gezahlt hat. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Weiterlesen: Informieren Sie sich über die Regeln, um Anspruch auf Unfallhilfe zu haben!
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Die sogenannte Unfallbeihilfe ist eine Sozialversicherungsleistung, die das INSS zahlt, wenn der Versicherte einen Unfall jeglicher Art erleidet und Folgen hat, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Beachten Sie, dass diese Folgen dauerhaft sein müssen, sodass die Karriere der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
Das Gesetz sieht jedoch keine Mindestminderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten vor, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Die Regeln sind also einfach: Wenn diese Kapazität dauerhaft verringert ist, haben Sie Anspruch auf Unterstützung.
Da es sich bei den Zahlungen um nicht anspruchsberechtigte Altersvorsorgeleistungen handelt, kann die versicherte Person arbeiten, während sie den Betrag bezieht. Mit dieser Änderung müssen sich die Begünstigten jedoch bei jeder Vorladung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Zuvor wurden die Unfallopfer einer forensischen Analyse unterzogen und mussten nicht zu einer erneuten Konsultation zurückkehren.
Bei Bedarf kann die Leistung ab dem Zeitpunkt der Berufskenntnis (Expertise) bis zum Renteneintritt gewährt werden. Wenn Arbeitnehmer in Rente gehen, werden die Unfallleistungen in die Durchschnittsberechnung einbezogen und die Leistungsempfänger erhalten sie nicht mehr.
Anspruch auf Hilfe haben alle Sozialversicherungsversicherten, wenn sie Opfer eines Arbeitsunfalls sind. Die Steuerzahler, die Anspruch auf diese Leistung haben, sind unten aufgeführt.
Um den Service zu bedienen und anzufordern, wenden Sie sich telefonisch an den Servicekanal 135 oder greifen Sie auf die Website oder Anwendung Meu INSS zu.